Razzien richteten sich gegen acht Männer im Alter zwischen 15 und 57 Jahren. Zehn Mobiltelefone, vier Tablets und vier Laptops sichergestellt.
(ty) Im Landkreis Kelheim sind am heutigen Donnerstag acht Wohnungen durchsucht worden. Die von Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut durchgeführten Razzien richteten sich gegen insgesamt acht männliche Personen im Alter zwischen 15 und 57 Jahren, wie aus dem Polizeipräsidium von Niederbayern mitgeteilt wurde. Sie stehen den Angaben zufolge im Verdacht, mutmaßlich über Chat-Gruppen beziehungsweise einschlägige Messenger-Dienste Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht beziehungsweise verschickt zu haben.
Grundlage der Razzien waren laut Polizei von der Staatsanwaltschaft Regensburg, der Staatsanwaltschaft Ingolstadt und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragte Dursuchungs-Beschlüsse. Diese seien von Beamten der Landshuter Kripo heute in den Morgenstunden vollzogen worden. Es gehe um den Verdacht des Besitzes beziehungsweise der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Die acht Tatverdächtigen "stehen in keinem Zusammenhang zueinander", heißt es aus dem niederbayerischen Polizeipräsidium. "Die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet." Im Rahmen der Durchsuchungen seien unter anderem zehn Mobiltelefone, vier Tablet-Geräte und vier Laptops sichergestellt worden. In welchen Orten die Durchsuchungen erfolgten, gab die Polizei auch auf Nachfrage nicht bekannt.
"Durch die Aktion wird erneut möglichen Tätern verdeutlicht, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden", erklärt das Polizeipräsidium von Niederbayern. Der Ursprung vieler Ermittlungs-Ansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liege in den USA. Die Internet-Provider seien verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichten derartige Meldungen beispielsweise über die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungs-Verfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergäben.
"Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen", stellt das niederbayerische Polizeipräsidium klar. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung "dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechens-Tatbestand und nicht zu verharmlosen ist". Mit einem Klick befinde man sich schnell in einer zwielichtigen Chat-Gruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht würden.
Sie haben eine solche Datei bekommen? Das rät die Polizei:
- "Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen.
- In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es dokumentiert.
- Die Gruppe nach der Anzeigen-Erstattung unverzüglich verlassen."
Verhaltens-Empfehlungen der Polizei:
- "Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chat-Gruppen prüfen
- Automatische Speicherung von Bild- und Video-Dateien deaktivieren
- Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächs-Partnern kritisch hinterfragen
- Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden."