Logo
Anzeige
Anzeige

Die Frau war wohl zu schnell dran, als sie die Bundesstraße bei Abensberg verlassen wollte. Sie trug Verletzungen davon und ihr blüht ein Strafverfahren.

(ty) Eine betrunkene Pkw-Lenkerin hat am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Abensberg einen schweren Verkehrsunfall gebaut. Die 38-Jährige kam mit ihrem Auto von der Bundesstraße B16 ab und überschlug sich. Sie trug Verletzungen davon und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Auf die im Landkreis Kelheim wohnende Frau kommt jetzt wegen der Rausch- und Unfall-Fahrt ein Strafverfahren zu; in diesem Zusammenhang droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis.

Das Unglück ereignete sich gegen 21.10 Uhr auf der B16 im Bereich der Anschlussstelle Abensberg-Offenstetten. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Kelheim heute berichtet, war die 37-Jährige mit ihrem Pkw zunächst auf der Bundesstraße – von Kelheim her kommend – in Richtung Ingolstadt unterwegs. An der genannten Anschlussstelle habe sie die Bundesstraße dann verlassen wollen. Vermutlich wegen nicht angepasster Geschwindigkeit sei der Wagen in der Ausfahrts-Kurve dann ins Schleudern geraten. Damit nahm das Unheil seinen Lauf.

  • 1
  • 2
  • 5-abensberg

Laut Polizei überquerte das Auto daraufhin den Grünstreifen sowie die Auffahrts-Kurve in Richtung Ingolstadt und prallte schließlich gegen die Leitplanke. "Hierdurch überschlug sich der Pkw und kam im Grünstreifen zum Stehen", heißt es im Bericht der Polizei. Die 37-Jährige habe bei dem Unfall-Geschehen leichte Verletzungen erlitten. Vom hinzugerufenen Rettungsdienst sei sie zur Behandlung in eine Klinik gefahren worden. Dort hatte die Frau auch eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Denn bei ihr war nach Angaben der Polizei zunächst Alkohol-Geruch sowie anschließend eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt worden.

Die Rede ist von einem Alkohol-Pegel "im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit" – also mindestens 1,1 Promille. Gegen die Frau wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben der Polizei und dem Rettungsdienst war die Feuerwehr aus Abensberg an der Unfallstelle im Einsatz.  


Anzeige
RSS feed