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Weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gesetzes-Änderung, nun ist der bayerische Landtag am Zug. Wir fassen zusammen, was die Novelle bringen soll.

(ty) Der Ministerrat des Freistaats hat heute nach Abschluss der Verbands-Anhörung im zweiten Durchgang grünes Licht für die Novelle des bayerischen Feuerwehr-Gesetzes gegeben. "Wir wollen die Alters-Grenze beim ehrenamtlichen Feuerwehr-Dienst bis zum gesetzlichen Renten-Eintritts-Alter anheben, also von derzeit 65 auf 67 Jahre", betont der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helfer-Potential im Freistaat." Der Gesetz-Entwurf wird nun zur weiteren Behandlung und Entscheidung dem Landtag zugeleitet.

"Aus der umfassenden Beteiligung der Verbände haben sich einige Änderungen am Gesetz-Entwurf ergeben", fasst das bayerische Innenministerium zusammen. So sei die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit im Einzelfall um bis zu drei Jahre über die eigentliche Alters-Grenze hinaus verlängern zu können, verworfen worden. Die bereits bestehende vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten verbleibe hingegen im Gesetz. Damit werde die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergehe, berücksichtigt.

Neu in den Gesetz-Entwurf aufgenommen worden sei, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen könnten. "Eine gute Ausbildung vor Ort ist die Basis für eine effektive Hilfeleistung im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst", so Herrmann. Gerade kleine Gemeinden sind seinen Worten zufolge darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Landkreis-Ebene ergänzt werden. "Um das wichtige Engagement der Ausbilder auf Kreis-Ebene zu stärken, nehmen wir die Möglichkeit einer Entschädigung ausdrücklich in das Gesetz auf", erklärt der Minister.

Weitere Änderungen umfassen laut aktueller Mitteilung aus dem bayerischen Innenministerium beispielsweise, dass Gemeinden bei Fehl-Alarmierungen durch so genannte E-Call-Notruf-Systeme – nicht nur die in Fahrzeugen installierten – Ersatz für entstehende Kosten verlangen können. Dies umfasse nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones oder Smartwatches. Darüber hinaus berücksichtige der Gesetz-Entwurf in der jetzigen Fassung auch einen möglichen Kosten-Ersatz für Gemeinden bei Falsch-Alarmierungen durch Haus-Notrufe.

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"Oftmals setzen die Dienstleister von Haus-Notrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt", erläutert Herrmann dazu. "Das führt mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung unserer Feuerwehrkräfte. Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen", sagt er und fasst zusammen: "Mit dem neuen Gesetz-Entwurf entwickeln wir das bestehende bayerische Feuerwehr-Gesetz zeitgemäß und praxistauglich fort."

Herrmann resümiert: "Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung." Von den derzeit rund 328 000 aktiven Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen im Freistaat sind nach Angaben des bayerischen Innenministeriums rund 320 000 Mitglieder ehrenamtlich tätig und stehen neben ihren beruflichen sowie privaten Verpflichtungen im Ernstfall rund um die Uhr zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Feuerwehr-Gesetz soll geändert werden: Anhebung der Alters-Grenze geplant


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