Tragischer Tod in der Justizvollzugsanstalt Landshut: Der 28-Jährige hat sich verletzt und den Vollzugsbeamten widersetzt – im Zuge der Zwangsanwendung geriet er in einen kritischen Zustand, musste reanimiert werden und starb später im Krankenhaus
(ty) Ein 28-jähriger Häftling hat am Samstag in der Justizvollzugsanstalt Landshut randaliert, sich selbst verletzt, widerstand geleistet und ist letztlich gestorben. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen zur Klärung der Umstände aufgenommen; eine Obduktion des Leichnams wurde angeordnet.
Nachdem der Mann sich laut Bericht des Polizeipräsidiums Niederbayern selbst verletzt hatte, leistete er den eingreifenden Justizvollzugsbeamten massiven körperlichen Widerstand. „Im Zuge der Anwendung unmittelbaren Zwangs geriet der Gefangene in einen kritischen Zustand, der die Alarmierung des Notarztes erforderte“, heißt es weiter. Der 28-Jährige starb noch im Laufe des Tages im Krankenhaus. Bei dem Vorfall wurden auch ein Justizvollzugsbeamter und ein Sanitäter der Justizvollzugsanstalt Landshut verletzt.
In der Nacht auf Samstag hatte der Häftling in seiner Haftzelle randaliert, dabei das Zellenfenster zerschlagen und sich zunächst selbst Schnitte zugefügt. Als die Justizvollzugsbeamten einschreiten wollten, ging er den Angaben zufolge mit der Glasscherbe auf einen der Beamten los und verletzte ihn am Kopf.
Bei der Überwältigung des Randalierers wurde ein Sanitäter der Justizvollzugsanstalt Landshut verletzt. Der renitente Häftling konnte schließlich zu Boden gebracht und fixiert werden, wobei er weiterhin Widerstand leistete. „Im Zuge der Auseinandersetzung stellten die Beamten den nach ersten Angaben plötzlich eintretenden Atem- beziehungsweise Herzstillstand des Gefangenen fest“, heißt es weiter. „Der Mann konnte vom sofort verständigten Notarzt zwar reanimiert werden, starb jedoch noch im Laufe des selben Tages in einem Landshuter Krankenhaus.“
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat in enger Abstimmung mit der Kripo Landshut die Ermittlungen hinsichtlich der Umstände, die zum Tod des Häftlings führten, aufgenommen. Hierzu wurde eine Obduktion des Leichnams angeordnet. Eine erste vorläufige Beschau führte nicht zu klaren Erkenntnissen hinsichtlich der Todesursache; nähere medizinische Aussagen hierzu werden erst aufgrund weiterer Untersuchungen erwartet, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.