Ein 50-jähriger Belgier hatte auf dem Flug von Brüssel nach Antalya randaliert und mit einer Bombe gedroht – nach der außerplanmäßigen Landung wurde er festgenommen, inzwischen sitzt er in U-Haft
(ty) Wie erst heute bekannt wurde, randalierte gestern Abend auf einem Linienflug von Brüssel nach Antalya ein Passagier derart heftig und drohte mit einer Bombe, dass das Passagierflugzeug in München eine außerplanmäßige Landung einlegen musste. Gegen den 50-jährigen Randalierer wurde inzwischen Haftbefehl erlassen, wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord mitteilt.
Der 50-jährige Belgier war als Passagier an Bord der Maschine einer türkischen Fluggesellschaft. Etwa 20 Minuten nach dem Start in Brüssel begann er nach Angaben der Polizei zu randalieren und griff dabei auch eine Flugbegleiterin an. Drei mitreisenden Passagieren sei es schließlich gelungen, den Mann zu überwältigen. Zwei der Helfer zogen sich bei der Auseinandersetzung mit dem Randalierer Prellungen zu.
Nachdem der Mann auch noch mit einer Bombe gedroht hatte, landete das mit 152 Passagieren und sechs Crew-Mitgliedern besetzte Verkehrsflugzeug außerplanmäßig gegen 22.15 Uhr am Flughafen München. Dort wurde der 50-Jährige von Beamten der Polizeiinspektion am Flughafen vorläufig festgenommen.
Wegen der von dem 50-Jährigen geäußerten Bombendrohung verließen Passagiere und Crew die Maschine. Die Durchsuchung des Flugzeugs nach explosiven Gegenständen verlief jedoch ergebnislos. Da der Flug am Abend nicht mehr starten konnte, wurden die Passagiere in umliegenden Hotels untergebracht. Inzwischen konnte der Flug fortgesetzt werden.
Die zuständige Kripo Erding hat die Ermittlungen zu diesem Vorfall übernommen. In seiner ersten Vernehmung äußerte sich der Beschuldigte nicht zu seinem Verhalten, wie heute Nachmittag mitgeteilt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen den Mann Haftbefehl gestellt – wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Körperverletzung. Der 50-Jährige wurde heute Nachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.