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Die elektrischen Stehroller sollen ein Jahr lang erprobt werden, ehe das bayerische  Innenministerium über die Einführung der Gefährte für die Gesetzeshüter entscheidet.

(ty) In Regensburg läuft – beziehungsweise rollt – jetzt ein bayernweites Pilot-Projekt. Die Polizei testet "Segways" als Fortbewegungsmittel. Am gestrigen Vormittag stellte der hiesige Polizeipräsident Gerold Mahlmeister auf dem Neupfarrplatz in der Domstadt das neue Einsatzmittel vor. Die elektrisch betriebenen Stehroller sollen nun ein Jahr lang in Regensburg erprobt werden, ehe das bayerische Innenministerium über die Einführung der Mobilitätshilfen für die Gesetzeshüter im Freistaat entscheidet. Man verspricht sich etliche Vorteile von diesen Stehrollern.

 

Gestern standen Polizeipräsident Mahlmeister und der Leiter der Polizeiinspektion Regensburg-Süd, Gerhard Roider, Vertretern der Medien Rede und Antwort. Sie erläuterten die Hintergründe zu dem bayernweit einmaligen Pilotversuch, sprachen über die technischen Daten der Fahrzeuge und über deren Einsatz-Möglichkeiten. Das Projekt "Stark für Regensburg", mit dem Schwerpunkt einer hohen Polizeipräsenz im Stadtgebiet, erscheint nach Ansicht der Polizei für die Testphase der Segways ideal, sodass das zuständige Ministerium die Regensburger Beamten mit der Erprobung beauftragt hat. Gesetzeshüter demonstrierten dann auch gleich die Wendigkeit und das mögliche Tempo der neuen Einsatzfahrzeuge im Rahmen einer Vorführung.

 

Die Vorteile, die man sich durch die Nutzung dieser Fahrzeuge erwartet, gilt es nun ein Jahr lang zu testen und schließlich zu evaluieren. Laut einer Mitteilung des oberpfälzischen Polizeipräsidiums werden folgende Vorzüge durch die Segway-Nutzung erwartet: Die Beamten können deutlich weitere Strecken als zu Fuß ermüdungsfrei zurücklegen. Sie haben durch die erhöhte Standposition einen besseren Überblick, sind leichter zu sehen und erkennbar. Sie können sich in Bereichen wie Fußgängerzonen und Gefilden, die mit anderen Fahrzeugen häufig schwerer zu befahren sind, sehr langsam aber auch relativ schnell fortbewegen. Und: Sie seien für Bürger leichter ansprechbar als beispielsweise in einem Streifenwagen.

 

Bei den beiden elektronischen Stehrollern handelt es sich den Angaben zufolge um Fahrzeuge der Marke "Segway" (Modell PTi2SE) mit einer Maximal-Geschwindigkeit von 20 km/h und einer Reichweite von bis zu 38 Kilometern. Die Geräte verfügen nicht über Blaulicht oder Martinshorn, sie sind jedoch im neuen Design der bayerischen Polizei gestaltet. "Für das Führen solcher Fahrzeuge gilt keine Helmpflicht, dennoch werden die Polizeibeamten hierfür – schon aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht – mit hochwertigen Fahrradhelmen ausgestattet", so ein Polizei-Sprecher.

 

Das dienstliche Führen der Fahrzeuge bedinge eine Einweisung durch eigens hierfür geschulte Multiplikatoren bei den Polizei-Dienststellen. Das Fahren sei aber schnell und sicher zu erlernen. Die Segways sind nach Angaben der Polizei von der Fahrzeug-Zulassungs-Verodnung ausgenommen – jedoch bestehe eine Versicherungspflicht. "Für die Fahrzeuge des Freistaates Bayern – als Selbstversicherer – werden deshalb Unterscheidungs-Kennzeichen, die Versicherungs-Kennzeichen (Mofa) ähneln, angebracht", heißt es abschließend. 


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