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Es sollte ein Spaß unter Freunden sein - am Ende gab es ein böses Erwachen für einen 15-Jährigen. 

(ty) Die Münchner Polizei hat heute einen außergewöhnlichen Fall veröffentlicht: Ein 15-Jähriger hatte Anfang des Jahres im Internet ein Inserat geschaltet, in dem offenbar ein Junge zum Verkauf angeboten werden sollte. Die Beamten konnten schließlich herausfinden, dass es sich dabei nur um einen Spaß unter Freunden gehandelt hatte - Konsequenzen gab es für den Jugendlichen dennoch. 

Bereits am 5. Januar 2018 meldete eine unbekannte Nutzerin einer Online-Plattform ein Inserat, in dem ein augenscheinlich minderjähriger Junge für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde. In der mit einem Foto versehenen Anzeige wurde der etwa 12-14-jährige Bub laut Angaben der Beamten mit derben Begriffen beschrieben. So sollte es sich um einen "Fehlkauf" handeln, das "Exemplar komme leider aus China", "sei absolut minderwertig" und würde "wirklich derbe stinken", so dass ein "Ölwechsel" zu empfehlen sei.

Anhand des Gesamteindrucks des Inserats konnte die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht München erließ in der Folge einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den zwischenzeitlich ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Einsehbarkeit der mit einem Foto versehenen Anzeige.

So wurde am 15. Mai gegen 6 Uhr die elterliche Wohnung des 15-jährigen Beschuldigten in München einer Durchsuchung durch Kräfte des K 35 unterzogen. Nach der Vernehmung des Beschuldigten sowie des - zwischenzeitlich ermittelten - befreundeten 14-Jährigen aus München, der in der Anzeige angeboten wurde, bestätigte sich, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen "derben Spaß aus Langeweile" gehandelt hatte.

Der Spaß für den 15-jährigen Inserenten hielt sich jedoch in Grenzen: Wie die Polizei berichtet, wurde im Rahmen der Durchsuchung in seinem Kinderzimmer ein sogenannter "Soft-Nunchaku" aufgefunden, was eine Anzeige nach dem Waffengesetz zur Folge hatte. Noch schlimmer dürfte ihn jedoch die Beschlagnahme seines Smartphones getroffen haben.

Die beiden Jugendlichen und ihre Eltern wurden eingehend über die ernsten Hintergründe solcher "Scherz-Inserate" im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird.


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