Der 19-Jährige erklärte, dass er seine Drogen-Sucht überstanden und inzwischen zum christlichen Glauben gefunden habe.
(ty) Vor fast drei Jahren war im Regensburger Westen eine Tankstelle überfallen worden, der bewaffnete Täter konnte damals mit der Beute unerkannt flüchten. Jetzt hat sich der Fall offenbar geklärt – und zwar auf nicht alltägliche Weise. Am vergangenen Wochenende meldete sich nämlich der mutmaßliche Räuber bei der Polizeiinspektion Regensburg-Nord und gestand die Tat. Sein Glaube habe den Mann nun zu diesem Schritt bewogen, berichtet das oberpfälzische Polizeipräsidium unter Verweis auf die Einlassungen des heute 19-Jährigen.
Am Abend des 22. April 2016 war die Tankstelle am Rennweg von einem zunächst Unbekannten heimgesucht worden. Vermummt und unter Vorhalt einer Pistole schrie der Räuber laut Polizei die Angestellte hinter der Kasse an und forderte Bargeld. Der Überfall gelang und der Täter konnte mit der ihm ausgehändigten Beute – in dreistelliger Höhe – entkommen. Sofort eingeleitete und umfangreiche Fahndungs- sowie Ermittlungs-Maßnahmen waren seinerzeit ohne Ergebnis geblieben.
Am vergangenen Freitag – und damit fast drei Jahre nach dem Überfall – gab es nun ein Geständnis in diesem Fall. Am Nachmittag, so berichtet ein Polizei-Sprecher, habe es bei der Inspektion Regensburg-Nord an der Türe geklingelt und ein 19-Jähriger aus Regensburg habe den Beamten dann erzählt, dass er es gewesen sei, der damals die besagte Tankstelle überfallen habe.
"Auf die Frage hin, wieso er sich nun nach so langer Zeit melden würde, antwortete er, dass er seine damalige Drogensucht zwischenzeitlich überwunden und zum christlichen Glauben gefunden hätte", heißt es in einer heute veröffentlichten Meldung aus dem Polizeipräsidium der Oberpfalz. Zudem habe der junge Mann gegenüber den Gesetzeshütern angegeben, dass er bei dem Überfall keine scharfe Schusswaffe benutzt habe.
Nach Durchführung aller kriminalpolizeilicher Maßnahmen zur weiteren Sicherung des Strafverfahrens, in dem sich der 19-Jährige nun verantworten muss, sei er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entlassen worden.