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zell

Weil ein Bub (12) das Paar beim Geschlechtsverkehr sah, geht es juristisch um sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

(ty) Am gestrigen Abend gegen 22 Uhr war ein zwölfjähriger Bub mit seiner Mutter im Nordbad in München-Schwabing, laut Polizei schwamm der Junge im Außenbecken und tauchte dabei mit einer Taucherbrille. Dabei habe er ein Paar gesehen, das den Geschlechtsverkehr vollzog. "Der Junge berichtete davon seiner Mutter, die den Bademeister verständigte und die Polizei hinzuzog", so ein Polizei-Sprecher.

 

Das Pärchen wurde von den angerückten Gesetzeshütern angetroffen. Laut heutiger Mitteilung handelt es sich um einen 34-jährigen Mann und eine 35-jährige Frau, beide aus München. Nach den polizeilichen Maßnahmen seien die zwei wieder entlassen worden. "Gegen die beiden wird nun wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermittelt, da sie sexuelle Handlungen vor dem Jungen vornahmen", meldet das Münchner Polizeipräsidium.

 

Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.


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