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Der Frau droht jetzt ein Bußgeld, außerdem wird wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheits-Zeugnisse gegen sie ermittelt.

(ty) Am frühen gestrigen Abend ist in München eine 21-Jährige in der S-Bahn ohne Mund-Nasen-Bedeckung erwischt worden. Ein daraufhin von der Frau vorgelegtes Online-Attest, das sie von der wegen der Corona-Krise geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) befreiten sollte, erwies sich als ungeeignet. Die Frau wurde wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetz angezeigt, damit droht ihr ein Bußgeld. Außerdem wird wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheits-Zeugnisse gegen sie ermittelt. Die Polizei warnt vor dem Herunterladen solcher Atteste aus dem Internet.

Gegen 18.30 Uhr befand sich ein Bundespolizist auf dem Weg zum Dienst in der S6 in Richtung Zorneding. Am Marienplatz stieg eine Frau zu, die keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen habe. Als der uniformierte Beamte die 21-jährige Deutsche darauf angesprochen habe, habe diese entgegnet, dass sie von der Pflicht befreit wäre, da sie über ein ärztliches Attest verfüge. "Bei der Inaugenscheinnahme des mitgeführten Attestes entpuppte sich dieses als Online-Attest, das ohne persönlichem Erscheinen bei einem Arzt ausgestellt worden war", berichtet die Münchner Bundespolizei.

Weitere Recherchen ergaben nach Angaben der Bundespolizei, dass die Frau aus Rehau im Landkreis Hof das Blanko-Attest aus dem Internet hatte. "Ein Urologe aus dem Landkreis Kassel bot dieses Attest ohne Untersuchung zum Online-Download an." Man müsse nur Namen und Adresse eintragen. "Dieses Attest ist aber ungültig und befreit nicht vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln", stellt die Münchner Bundespolizei klar. Die 21-Jährige habe sich kooperativ verhalten und sei den Anweisungen der Gesetzeshüter nachgekommen.

Die 21-Jährige, so heißt es weiter, wurde belehrt und wird wegen eines Verstoßes gegen das Infektions-Schutz-Gesetzt angezeigt. Ihr droht damit ein Bußgeld. Zudem seien Ermittlungen wegen Verstoßes gegen Paragraf 279 des Strafgesetzbuchs – Gebrauch unrichtiger Gesundheits-Zeugnisse – gegen die junge Frau eingeleitet worden.

Die Bundespolizei in München warnt in diesem Zusammenhang vor dem Herunterladen solcher Atteste und weist ausdrücklich darauf hin, "dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund- und Nasenbekleidung zu tragen".

Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer werden Corona-Verstöße


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