Insgesamt elf Personen wurden im Zuständigkeits-Bereich der Inspektion Nittendorf am Wochenende wegen Infektions-Schutz-Verstößen angezeigt.
(ty) Im Zuständigkeits-Bereich der Polizeiinspektion von Nittendorf sind am vergangenen Wochenende insgesamt elf Leute angezeigt worden, weil sie gegen die derzeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Regelungen verstoßen haben. Eine Person verweigerte den Angaben zufolge in einem Getränkemarkt in Hemau trotz Aufforderung durch das Personal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Vier Personen aus vier unterschiedlichen Haushalten veranstalteten eine Grill-Party auf öffentlichem Grund in Nittendorf. Sechs Leute aus drei verschiedenen Haushalten wurden in einer Wohnung in Nittendorf angetroffen, als die Beamten dort wegen einer Ruhestörung vorstellig wurden. "Die jeweiligen rechtswidrigen Zustände wurden durch Platzverweise beendet", so ein Polizei-Sprecher. Den Personen droht nun ein Bußgeld.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.