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Die zwei neuen Ställe stehen längst, sie durften aber aufgrund gerichtlicher Entscheidungen nicht in Betrieb gehen.

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt hat der Familie Höckmeier die Genehmigung für eine Erweiterung der bestehenden Hähnchenmast im Wolnzacher Ortsteil Eschelbach auf 124 600 Tiere erteilt. Diese Entscheidung über einen erneuten Antrag auf Vergrößerung des Betriebs wurde heute von der Behörde öffentlich bekannt gemacht. Die beiden neuen Ställe stehen schon. Sie waren auf Grundlage einer vom Landratsamt bereits im Jahre 2017 für insgesamt 144 600 Tiere erteilten Genehmigung gebaut worden, durften dann aber – der "Bund Naturschutz" (BN) hatte geklagt – aufgrund gerichtlicher Entscheidungen nicht in Betrieb genommen werden. Daraufhin war ein zweiter, modifizierter Antrag gestellt worden, den das Landratsamt nun genehmigt hat.

 

"Durch die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung werden die Nachbarn und die Öffentlichkeit über die Genehmigung sowie deren wesentliche Inhalte unterrichtet", erklärt das Landratsamt zum aktuellen Stand. Ferner werde dargelegt, wo der Genehmigungs-Bescheid mit Begründung innerhalb der nächsten zwei Wochen eingesehen werden könne. Der gesamte Bescheid sei auch im Internet auf der Homepage des Pfaffenhofener Landratsamtes veröffentlicht; hier der direkte Link. Die komplette heutige Bekanntmachung ist hier zu finden.

Es geht hier um ein "Genehmigungs-Verfahren gemäß Paragraf 16 Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz (BImSchG) zur Änderung der Hähnchenmast-Anlage durch Änderung der bestehenden Stallungen auf Flur-Nummer 550 der Gemarkung Eschelbach und Errichtung und Betrieb von zwei Hähnchenmast-Ställen auf Flur-Nnummer 608, 617/3 der Gemarkung Eschelbach".

Eine Ausfertigung des nun vorliegenden Genehmigungs-Bescheides (vom 30. Dezember vergangenen Jahres) mit Begründung und Rechtsbehelfs-Belehrung liegt nach Angaben der Behörde – so geht es aus der Bekanntmachung hervor – seit dem heutigen Montag, 11. Januar, und noch bis einschließlich 25. Januar dieses Jahres zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Und zwar, so heißt es weiter, jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr am Pfaffenhofener Landratsamt (Immissions-Schutz-Verwaltung, Zimmer A 106, Hauptplatz 22, Pfaffenhofen). Aufgrund der aktuellen Corona-Situation werde allerdings um eine vorherige telefonische Termin-Absprache unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 314 gebeten.

 

Die Antragsteller, Josef und Renate Höckmeier, erhalten laut Erklärung des Landratsamts mit dem aktuellen Bescheid "die immissions-schutz-rechtliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz, die bestehenden Stallungen zu ändern sowie zwei neue Hähnchenmast-Ställe zu errichten und zu betreiben mit einem Gesamt-Tierbestand von 124 600 Masthähnchen-Plätzen". 

Durch die öffentliche Zustellung werde mit dem Ende der Auslegungsfrist am 25. Januar 2021 die Rechtsbehelfs-Frist sowohl den Einwendern gegenüber als auch den Personen gegenüber zum Laufen gebracht, die keine Einwendungen erhoben haben. "Danach kann innerhalb eines Monats Klage gegen den Bescheid erhoben werden", so das Landratsamt.

Die Masthähnchen-Haltung, so heißt es in der Bekanntmachung des Landratsamts, erfolge als Bodenhaltung mit Einstreu-Verfahren. "Die Tiere werden als Küken eingestallt und bis zur Schlachtreife gemästet." Die Mast erfolge in der Regel im "Splitting-Verfahren" – 30 Prozent der eingestallten Tiere werden demnach bereits nach 30 Tagen mit einem Gewicht von 1600 Gramm je Tier ausgestallt, der Rest verbleibe zirka weitere acht Masttage (2400 Gramm je Tier) im Stall).  

Zum weiteren Umfang des Betriebs-Geschehens wird erklärt: "Jährlich werden zirka sieben bis acht Mastzyklen pro Stall durchgeführt, das heißt, dass in jedem Zeitraum von einem Jahr höchstens acht und in jedem zusammenhängendem Zeitraum von zwei Jahren höchstens 15 Mastdurchgänge durchgeführt werden und jeweils kein weiterer Durchgang begonnen wird."

 

Die immissions-schutz-rechtliche Genehmigung, so fasst die Behörde zusammen, "wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum anlagen-bezogenen Gewässerschutz, zum Schutz der Arbeitnehmer, zum Naturschutz, zum Gesundheitsschutz und zum Tierschutz versehen". Damit solle "sichergestellt werden, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelt-Einwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden". Das Landratsamt stellt aus seiner Sicht klar: "Da im Rahmen der Planung sowie durch Gutachten alle Voraussetzungen erfüllt werden können, hatten die Antragsteller einen Anspruch auf Genehmigung." Diese sei "unter Auflagen und Bedingungen" erteilt worden.

Konkret geht es den Angaben zufolge im Wesentlichen um die Reduzierung der Tierplätze in zwei älteren Ställen von 40 000 auf 20 274 und 17 278 sowie um die Errichtung und den Betrieb von zwei Ställen mit jeweils 43 524 Tierplätzen. "Die Anlage umfasst damit einen Gesamt-Tierbestand von 124 600 Masthähnchen", fasst die Behörde zusammen.

Die beiden "neuen" Ställe stehen bekanntlich schon, sie durften allerdings bislang nach gerichtlichen Entscheidungen nicht in Betrieb genommen werden. "Eine Änderung der Abluft-Ableitung sowie geringfügige bauliche Änderungen der Nebeneinrichtungen gegenüber der ersten Planung sind in die Neuplanung übernommen", teilt das Landratsamt dazu in der heute veröffentlichten Bekanntmachung mit.

 

Die anvisierte Erweiterung des bestehenden Hähnchenmast-Betriebs in Eschelbach sorgt schon seit Jahren für erhitzte Gemüter und Diskussionsstoff. Der "Bund Naturschutz" in Bayern hatte – wie mehrfach berichtet – im August 2017 eine Klage gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung der Anlagen-Vergößerung in dem Wolnzacher Ortsteil erhoben. Auf Grundlage der Genehmigung vom 10. Juli 2017 für dann insgesamt 144 600 Masthähnchen-Plätze waren die beiden neuen Ställe bereits errichtet worden.

Sie durften jedoch aufgrund der Eilentscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. August 2018 und des Urteils des bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. März 2019 nicht in Betrieb genommen werden. "Daraufhin hatten die Betreiber einen modifizierten Antrag mit reduzierter Platzzahl und zusätzlicher Abluft-Reinigung für die alten, bestehenden Ställe gestellt, über welchen nun entschieden wurde", so das Landratsamt. Nun geht es also nicht mehr um 144 600 Masthähnchen-Plätze, sondern um 124 600.

Zum Hintergrund:

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