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Bislang 6054 Infektionen: 110 Betroffene gestorben, 5942 gelten als genesen, zwei aktive Fälle. Auch Delta-Variante nachgewiesen. Sieben-Tage-Inzidenz: 1,6.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 110 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 6054 liegt: Einer mehr als am Freitag gemeldet. Bekanntlich wurde im Kreis Kelheim auch bereits die so genannte Delta-Variante nachgewiesen. Insgesamt 5942 hiesige Corona-Patienten (Freitag: 5941) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es zwei aktive Corona-Fälle im Landkreis (Freitag: zwei). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten.

 

Laut Landratsamt sind im Kreis Kelheim (Stand: gestern, 16 Uhr) bislang 62 029 Personen gegen Corona geimpft worden; davon haben 54 536 Personen auch bereits die Corona-Zweit-Impfung erhalten. Über mobile Teams – darunter auch der Impf-Bus – wurden bislang 4370 Erst-Impfungen und 4446 Zweit-Impfungen verabreicht. In der Impf-Zentrum-Außenstelle in Mainburg wurden bislang 7230 Erst-Impfungen und 6179 Zweit-Impfungen durchgeführt, im Impf-Zentrum in Kelheim 23 551 Erst- und 20 224 Zweit-Impfungen. Hausärzte haben bislang 26 878 Erst-Impfungen und 23 669 Zweit-Impfungen verabreicht.

Impfungen sind laut Landratsamt in den beiden Impf-Zentren auch ohne Termin möglich. Registrieren kann man sich unter der Rufnummer (0 94 41) 207 - 6940 oder unter der Rufnummer 116 117 oder auf www.impfzentren.bayern. In dieser Woche stehe in den hiesigen Impf-Zentren insgesamt Impfstoff für rund 2700 Impfungen zur Verfügung – von "Astra-Zeneca", "Biontech", "Johnson und Johnson" sowie "Moderna". Einwohnerzahl des Landkreises: 123 058.

 

In der Goldberg-Klinik in Kelheim wird laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit keine Person (Freitag: keine) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan keinen Corona-Patienten (Freitag: keinen). Lesen Sie dazu auch: In der Mainburger Klinik sollen keine Corona-Patienten mehr versorgt werden

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 1,6 (Stand: heute). Der Wert des RKI gilt bekanntlich als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Nach Lock-Downs, umfangreichen Kontakt-Beschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren im Kampf gegen die Corona-Pandemie geht der Freistaat mittlerweile große Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität.

 

Der bayerische Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 4. Juni weitreichende Lockerungen und Öffnungen sowie neue Regelungen beschlossen, die verschiedenste Bereiche betreffen und ab Montag, 7. Juni, gelten. Ein Beispiel: Die Innen-Gastronomie wird geöffnet. Auch größere Events und Feiern sind wieder möglich. Die künftigen Regeln sind außerdem einfacher und klarer. Hier die Details im Überblick: Auf dem Weg zurück in die Normalität: Massive Corona-Lockerungen für Bayern. Lesen Sie auch: Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen im Landkreis Kelheim wird aufgehoben. Und: Lockerung bei der Masken-Pflicht an den Grundschulen in Bayern

Im Freistaat gelten ab 1. Juli weitere Lockerungen Bei Kultur-Veranstaltungen im Freien sind dann bis zu 1500 Zuschauer zugelassen, bei Indoor-Events höchstens 1000. Gastronomische Angebote sind künftig bis 1 Uhr nachts möglich. Auch überregionale Märkte kann es wieder geben. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an weiterführenden Schulen die Masken-Pflicht am Platz. Lesen Sie dazu: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern für Events, Märkte, Gastro und Schulen

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.

Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 und 12 und zwischen 13 und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

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