Deutlich mehr Besucher bei Events und in Einrichtungen erlaubt, keine "Geisterspiele" mehr. 2G für Geschäfte fällt weg. Regeln für "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben ausgesetzt. Die aktuellen Beschlüsse im Überblick.
(ty) Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante immer neue Höchststände erreichen, hat das bayerische Kabinett heute Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Nachfolgend die Details zu den heutigen Beschlüssen.
"Die Omikron-Welle trifft Deutschland und Bayern nun mit voller Wucht", heißt es zusammenfassend aus der bayerischen Staatskanzlei. "Die Infektionszahlen steigen massiv an und erreichen neue Höchststände. Gleichzeitig deuten die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen in anderen Ländern darauf hin, dass schwere Erkrankungen, Hospitalisierungen und Intensiv-Behandlungen bei einer Infektion mit Omikron weniger häufig sind als bei der Delta-Variante." Dieser Vorteil, so wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt, "könnte allerdings möglicherweise durch die schiere Zahl der Infektionen wieder zunichte gemacht werden". In dieser noch nicht abschließend klaren Situation gelte es, "den bewährten Kurs der Vorsicht und Umsicht fortzusetzen und die Situation in den Krankenhäusern weiter genau zu beobachten".
Der Freistaat habe "sehr frühzeitig besonders entschlossen gehandelt und Maßnahmen getroffen, die über die in anderen Ländern geltenden Regelungen hinausgehen". Genannt werden zum Beispiel umfassende "2G plus"-Bereiche, grundsätzliche FFP2-Masken-Pflichten und das Verbot von Zuschauern insbesondere im Profi-Fußball schon seit Anfang Dezember. Hier können laut heutiger Mitteilung "einzelne Anpassungen vorgenommen werden, die sich im Rahmen des auch in anderen Ländern geltenden Schutz-Niveaus halten". Vor diesem Hintergrund habe der bayerische Ministerrat heute Folgendes beschlossen:
Die 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (15. BayIfSMV) werde zum Donnerstag, 27. Januar, in nachstehenden Punkten geändert:
♦ Die Kapazitäts-Beschränkungen für Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie alle weiteren in "2G plus" und unter freiem Himmel in 2G kapazitäts-beschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen (§§ 4, 4a der 15. BayIfSMV) werden angepasst. "Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden", wurde dazu aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. Im Übrigen bleibe es bei "2G plus" und 2G sowie in Innen-Bereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Masken-Pflicht. Hier bleibe Bayern bei einem höheren Schutzniveau als in anderen Ländern.
Diese Steigerung der Auslastung von kapazitäts-beschränkten Sportanlagen oder Sportveranstaltungen erläuterte der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann an einem Beispiel: "Auf einem Eisplatz, auf dem normalerweise bis zu 600 Personen Schlittschuh-Fahren können, hatten nach der bisherigen Regelung in der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung nur 25 Prozent, also 150 Personen, Zutritt. Künftig könnten dort maximal 300 Schlittschuh-Läuferinnen und Schlittschuh-Läufer unterwegs sein." Darüber hinaus bleibe es bei den bestehenden Regeln zur Sportausübung: "2G plus" in Innen-Bereichen und 2G im Freien sowie FFP2-Masken-Pflicht in Innen-Bereichen und generell bei Veranstaltungen.
♦ In den allermeisten Ländern seien im Profisport – vor allem Fußball-Bundesliga-Spiele – in begrenztem Maß Zuschauer zugelassen. Auch in Bayern sollen daher laut heutigem Beschluss künftig zu überregionalen Sport-Veranstaltungen, zu denen mehr als 1000 Personen erwartet werden, Zuschauer-Kapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gelte eine absolute Personen-Obergrenze von maximal 10 000 Zuschauern. Entsprechendes gelte für Kultur-Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte. Im Übrigen bleibe es bei den bestehenden Regeln – insbesondere "2G plus", FFP2-Masken-Pflicht, Alkohol-Verkaufs-Verbot und Alkohol-Konsum-Verbot.
Wie Innenminister Herrmann erläuterte, komme die Obergrenze von 10 000 in bayerischen Sportstätten ohnehin nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75 000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnber mit einer maximalen Anzahl von rund 50 000 Plätzen in Frage. "Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich an der 25 Prozent-Marke orientieren", so der Minister. Er betonte, dass es im Übrigen auch für diese überregionalen Sport-Veranstaltungen bei den bestehenden Regeln bleibe. Für den Zutritt gelte weiterhin "2G plus" als Voraussetzung, innerhalb des Stadions bestehe eine FFP2-Masken-Pflicht und ein Alkohol-Verbot.
♦ Der Freistaat habe "frühzeitig an seinen Schulen ein umfassendes Testregime mit mindestens drei Mal wöchentlichen Test-Pflichten eingerichtet", erklärte die bayerische Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung und führte weiter aus: "Mit Blick auf diese engen Kontrollen und die Bedeutung für die soziale Teilhabe können minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, künftig generell – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
♦ Die Zugangs-Beschränkung 2G für Laden-Geschäfte mit Kundenverkehr ist schon in mehreren Ländern gerichtlich beanstandet worden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sie – wie berichtet – vergangene Woche außer Vollzug gesetzt. "Bayern setzt diese Entscheidung um und hebt die Zugangs-Beschränkung 2G für Laden-Geschäfte auf", wurde dazu heute aus der Staatskanzlei bestätigt. Weiter heißt es dazu: "Ein hoher Schutz wird im gesamten Einzelhandel jedoch weiterhin gewährleistet: Es gilt für Kunden strenge FFP2-Masken-Pflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (so genannte Zehn-Quadratmeter-Regel)."
♦ Prüfungen, Meister-Kurse und der gesamte Fahrschul-Bereich seien künftig nach 3G zugänglich. Damit werde insbesondere der neuesten Rechtsprechung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meister-Kursen Rechnung getragen, erklärte die Staatskanzlei zum Hintergrund.
♦ Außerdem wurde heute im Ministerrat beschlossen: Soweit bislang in der 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich gewesen sei (zum Beispiel bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten), genüge künftig ein negativer Antigen-Test.
♦ Außerdem wurde heute beschlossen: Die Corona-Regelungen zum regionalen Hotspot-Lock-Down werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar dieses Jahres ausgesetzt.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.