Logo
Anzeige
Anzeige

FFP2-Maske muss getragen werden, negativer Corona-Test ist vorzuweisen. Patienten können zwei Besucher benennen. Hier die Details.

(ty) Besucher und betriebsfremde Personen müssen im Klinikum von Ingolstadt eine FFP2-Maske tragen. Damit setzt das Krankenhaus laut heutiger Mitteilung Vorgaben der Bundesregierung um. "Die steigenden Infektionszahlen in der Region zeigen uns, wie wichtig ein Schutz-Konzept ist, um die Übertragung des Corona-Virus auf Patienten und Mitarbeiter zu verhindern", erklärt Andreas Tiete als Geschäftsführer und ärztlicher Direktor. "Im Klinikum Ingolstadt liegen viele Personen mit einer Immun-Schwäche, die unseren besonderen Schutz benötigen."

Diese Regelungen gelten laut heutiger Mitteilung derzeit im Klinikum von Ingolstadt: "Zugang erhält nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen kann. Diese Bedingung gilt unabhängig vom Immun-Status, also ob man geimpft, genesen oder ungeimpft ist." Ein Antigen-Schnelltest von autorisierter Stelle besitze für 24 Stunden Gültigkeit, ein PCR-Test für 48 Stunden. Ein Schnelltest in den Test-Zentren sei weiter kostenlos, wenn die Besucher auf den anstehenden Besuch verweisen. Ein Berechtigungs-Schein des Klinikums sei dafür nicht erforderlich.

zell

Weiter wird aus dem Klinikum zur Besucher-Regelung erklärt: "Patienten können zwei Besucher namentlich benennen, die im digitalen Besucher-System des Klinikums hinterlegt werden und die deswegen bitte ihren Ausweis mitbringen." Pro Tag sei ein Besucher für eine Stunde im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr zugelassen, der das Klinikum über den Haupteingang betreten könne. Im Mehrbett-Zimmer dürfe nicht mehr als ein Besucher gleichzeitig anwesend sein. "Ausgeschlossen sind Personen mit Erkältungs-Symptomen", wird betont. "Das gilt auch für Personen, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu an Corona Erkrankten hatten."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


Anzeige
RSS feed