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Die landesrechtlichen Vorgaben diesbezüglich sollen in Bayern mit Ablauf des 31. Januar aufgehoben werden. 

(ty) Der Freistaat wird wegen der Entspannung der Corona-Lage im Zuge der anstehenden Verlängerung der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (BayIfSMV) die landesrechtlichen Masken-Pflichten aufheben. Darauf hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) heute hingewiesen. "Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich", erklärte er. "Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Masken-Pflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Masken-Pflicht für Beschäftigte in Arzt-Praxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschafts-Unterkünften." Man habe sich dazu mit den Ärzten intensiv abgestimmt. Der Minister forderte die Bundesregierung dazu auf, die bundesrechtliche Masken-Pflicht im Gesundheitswesen bereits vor dem 7. April auszusetzen.

"Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen", so Holetschek. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein." Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachts-Ferien zeigen seinen Worten zufolge, dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. "Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutz-rechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben", erklärte der bayerische Gesundheits-Minister heute.

"Auch insoweit gilt, dass an die Stelle staatlicher Vorgaben die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger tritt", so Holetschek weiter. "Denn: Die Situation heute ist eine ganz andere als zu Beginn oder in der Mitte der Pandemie." Die Grundimmunität in der Bevölkerung sei hoch, die Menschen wüssten, wie sie sich vor einer Infektion schützen könnten – und falls es doch zu einer Ansteckung komme, so verlaufe die Infektion in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zwar symptomatisch, aber nicht schwer. "Und für diejenigen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheits-Verlauf haben, gibt es wirksame Therapien."

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Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundes-infektionsschutz-rechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Masken-Pflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen und für Patienten sowie Besucher von Arzt-Praxen bis zum 7. April 2023 gelten. "Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss", findet er. Derzeit gelte die Masken-Pflicht vorwiegend in Bereichen, in denen ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeite, also in Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen. "Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst." Der Freistaat gehe mit gutem Beispiel voran.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe sich bereits bei der Aufhebung der FFP2-Masken-Pflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar von guten Argumenten überzeugen lassen, so CSU-Politiker Holetschek weiter. "Er könnte sich auch ein Beispiel an seinem Parteikollegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nehmen, der nach Medienberichten die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung zwei Monate früher als geplant beenden will, also auch zum 2. Februar." Dies wäre nach Dafürhalten des bayerischen Gesundheits-Ministers auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Masken-Pflichten auszusetzen. "Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität."

Die landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesrechtlichen Test-Nachweis-Erfordernissen bleiben nach den Worten von Holetschek vorerst bis zum 17. Februar unverändert bestehen. Die Test-Pflichten seien bundesrechtlich vorgegeben – Bayern habe aber bereits etliche Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitations-Einrichtungen und Pflege-Einrichtungen erlassen. "Daran halten wir zunächst fest", ließ er heute wissen. "Über das weitere Vorgehen wollen wir uns mit allen Beteiligten zu gegebener Zeit austauschen." Klar sei aber: "Auch in diesen Bereichen soll mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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