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Patienten können künftig zwischen 14 und 19 Uhr besucht werden. Corona-bedingt gelten aber weiterhin strenge Regeln.

(ty) Ab dem morgigen Freitag, 27. Januar, gelten am Klinikum von Ingolstadt erweiterte Besuchszeiten. Das wurde heute mitgeteilt. Angehörige können Patientinnen und Patienten demnach künftig zwischen 14 und 19 Uhr für jeweils 90 Minuten besuchen. "Voraussetzung für den Besuch im Klinikum bleibt ein negativer Corona-Test", wird aber klargestellt. Die bisherigen bundesweiten Regelungen des Infektions-Schutz-Gesetzes – für Patienten-Besuche in Krankenhäusern – bleiben den Angaben zufolge hinsichtlich der Masken-Pflicht und der Test-Nachweise bestehen, um immungeschwächte Patienten sowie die Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage erweitere man die Möglichkeiten für Patienten-Besuche, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Klinikum. Weiterhin gelte jedoch im gesamten Haus und für die Dauer des Besuchs eine FFP2-Masken-Pflicht. Zugang erhalte auch weiterhin nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen könne. Diese Bedingung gelte für alle Besucher, und zwar unabhängig von ihrem Immun-Status – also ungeachtet dessen, ob sie gegen Corona geimpft, von einer Corona-Infektion genesen oder ungeimpft sind. Ein Antigen-Schnelltest von autorisierter Stelle besitze für 24 Stunden Gültigkeit, ein PCR-Test für 48 Stunden.

Patienten können, so heißt es weiter künftig fünf – statt bisher zwei – Besucher namentlich benennen, die im digitalen Besucher-System des Klinikums hinterlegt werden. Besucher sollten deswegen ihren Ausweis mitbringen. Pro Tag sei eine Besucherin oder ein Besucher für jeweils 90 Minuten zugelassen; das Klinikum könne über den Haupteingang betreten werden. Beim Besuch näherer Verwandter seien Kinder als Besucher erlaubt (zusätzlich ein Kind pro Tag), unterlägen ab einem Alter von sechs Jahren jedoch der Testpflicht. Ausgeschlossen seien Personen mit Erkältungs-Symptomen. Das gelte auch für alle, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten.

zell

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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