Das Fleisch, das zum Verzehr bestimmt war, wurde vom Zoll aufgrund tierseuchen-rechtlicher Bestimmungen eingezogen und vernichtet.
(ty) Eine nicht alltägliche Entdeckung haben Zöllner dieser Tage im Rahmen einer Gepäck-Überprüfung am Flughafen von München gemacht. Wie heute mitgeteilt wurde, stießen die Beamten am 9. Februar auf ein ganzes gebratenes beziehungsweise gegrilltes Nagetier, das zum Verzehr bestimmt war. Der Fund erfolgte im Zuge der Einreise-Kontrolle bei einer aus Togo stammenden Frau. Das tote Tier war den Angaben zufolge im Gepäck der Afrikanerin versteckt, aber nach einer Röntgen-Kontrolle ans Licht gekommen. Unter Berufung auf die Angaben der Frau meldet der Zoll, dass es sich um ein Nagetier der Gattung Agutis handelte.
"Das Fleisch war aufgrund tierseuchen-rechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig", erklärt die Behörde. Es sei deshalb von den Beamten zunächst eingezogen sowie anschließend einer fachgerechten Vernichtung zugeführt worden. "Wir erleben immer wieder, dass Reisende nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen wollen", sagt Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Grundsätzlich ist laut Zoll das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern untersagt, um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden.