Zwar ist der ehemalige Luft-Boden-Schießplatz bei Siegenburg jetzt Naturschutzgebiet – doch nun sorgten lärmintensive Eurofighter-Vorführungen für Unmut. Aus dem Kelheimer Landratsamt wird jetzt ein Verbot von Übungsflügen gefordert
(ty/zel) Nach jahrelangen intensiven Bemühungen ist es bekanntlich gelungen, den ehemaligen Luft-Boden-Schießplatz bei Siegenburg – auch Bombodrom genannt – mit Verordnung vom 10. November vergangenen Jahres durch die Regierung von Niederbayern als Naturschutzgebiet „Ehemaliger NATO-Übungsplatz Siegenburg“ auszuweisen. „Dies stellte einen großen Erfolg für alle Beteiligten dar“, betont der Kelheimer Landrat Hubert Faltermeier (FW). „Neben dem hohen Gewinn für Natur und Umwelt seien die Aufgabe des ehemals militärisch genutzten Areals sowie die Ausweisung als Naturschutzgebiet von erheblicher Bedeutung für die seit Jahrzehnten übermäßig von Fluglärm betroffene Bevölkerung. Und jetzt kommt das große Aber.
Leider musste Faltermeier nun aber vor kurzem feststellen, „dass trotz der Auflösung des ehemaligen Luft-Boden-Schießplatzes und Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet erneut mehrere Militärflugzeuge das Gelände über einen längeren Zeitraum überflogen“. Nachfragen ergaben seinen Worten zufolge, „dass es sich bei den äußerst lärmintensiven Überflügen um Übungsflüge für militärische Flugvorführungen durch Eurofighter handelte“.
Das schreibt Faltermeier in einem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, an Heinz Grunwald, den niederbayerischen Regierungspräsidenten. „Es wurden nicht nur die Nerven der Bevölkerung über die Maßen weiter strapaziert“, moniert der Landrat, sondern auch das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet werde „insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz in inakzeptabler Weise gestört“.
Faltermeier regt daher an, die Naturschutzgebietsverordnung für das besagte Gebiet zu ändern und ein Verbot von Übungsflügen mit Motor- und Düsenflugzeugen über dem Areal mit aufzunehmen. „Ich würde mich sehr freuen, wenn meine Anregung von Ihnen Unterstützung fände und ein entsprechendes Änderungsverfahren durch die Regierung von Niederbayern eingeleitet würde“, schreibt der Landrat an den Regierungspräsidenten.
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