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In einem Aufsehen erregenden Mord-Prozess wurden heute vor dem Ingolstädter Landgericht die Plädoyers gehalten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit

(ty) Wie angekündigt, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung heute vor dem Ingolstädter Landgericht ihre Plädoyers im Mordfall "Anastasia" gehalten. Und das, wie berichtet, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wenig überraschend forderte der Staatsanwalt dabei eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten Christian A. aus Großmehring, dem vorgeworfen wird, am Abend des 28. November 2015 die hochschwangere Anastasia M. und ihr ungeborenes Kind auf bestialische Weise am Ufer der Donau in Ingolstadt ermordet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Christian A. Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch vor und will ihn lebenslang hinter Gittern sehen. Die Nebenkläger-Seite schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung beantragte einen glatten Freispruch. Verkündet wird das Urteil in diesem Aufsehen erregenden Verfahren am 9. Februar.

Richter Bösl hatte bekanntlich vor zwei Tagen angekündigt, dass die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Hintergrund ist die Aussage eines Zeugen, der Anastasia kurz vor ihrer Ermordung als möglicherweise letzter Zeuge lebend gesehen hatte und der wegen „schutzwürdiger persönlicher Belange“ damals den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte. Dem hatte das Gericht stattgegeben. Da nun Teile dieser Aussage auch in den Plädoyers von Belang sein konnten, blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als auch diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit halten zu lassen. 

Bisherige Beiträge zum Thema:

Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Hat er die hochschwangere Anastasia ermordet?

Heimtückischer Mord

Ungewöhnlich brutaler Mord

Zwei Leben auf einmal ausgelöscht

Christian A. schweigt beharrlich

„Ich habe sie nicht getötet“

Die Frau, die drei Mal starb

Fragwürdige Alibis


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