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Der Vater hatte erfolglos versucht, sein Kind zu retten. Er erlitt eine schwere Rauchgas-Vergiftung. Kripo ermittelt zur unklaren Ursache des Feuers.

(ty) Schreckliches Unglück im Landkreis Fürstenfeldbruck: Heute Nachmittag ist bei einem Feuer im achten Stock eines Hochhaus in Puchheim-Bahnhof ein fünf Jahre altes Mädchen ums Leben gekommen. „Das Kind konnte von der Feuerwehr nur noch leblos geborgen werden“, teilte ein Polizei-Sprecher mit. „Auch die sofort eingeleiteten Reanimations-Maßnahmen konnten das Mädchen nicht mehr retten.“ Der Vater hatte zuvor vergeblich versucht, sein Kind zu retten – er trug eine schwere Rauchgas-Vergiftung davon.

Gegen 13.30 Uhr war bei der Integrierten Leitstelle der Notruf über den Brand in einem Hochhaus an der Adenauerstraße in Puchheim-Bahnhof eingegangen. „Beim Eintreffen der zahlreich alarmierten Einsatzkräfte der Feuerwehren stellte sich heraus, dass in einer Wohnung im achten Stock des Gebäudes Feuer ausgebrochen war“, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord mit. Ein Großteil der Bewohner des Hochhauses konnte seinen Worten zufolge das Gebäude rechtzeitig verlassen und blieb unverletzt.

Der Feuerwehr sei es  gelungen, das Feuer in der besagten Wohnung unter Kontrolle zu bringen, bevor sich dieses weiter ausbreiten konnte. Dem fünfjährigen Mädchen sei es offenbar nicht mehr gelungen, die brennende Wohnung zu verlassen. Das leblose Kind sei von der Feuerwehr aus dem Haus geholt worden. Reanimations-Maßnahmen wurden laut Polizei sofort eingeleitet, konnten das Leben des Mädchens allerdings nicht mehr retten.

„Zuvor hatte der Vater des Kindes noch versucht, seine Tochter aus der Wohnung zu holen, was ihm jedoch nicht gelang“, teilte die Polizei mit. „Der Mann erlitt dabei eine schwere Rauchgasvergiftung und wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt.“ Die Kriminalpolizei aus Fürstenfeldbruck hat bereits die Ermittlungen zu dem tragischen Brandfall übernommen. „Derzeit sind noch keine Aussagen zur Brandursache möglich“, wurde am späten Nachmittag aus dem Polizeipräsidium erklärt.

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