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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Kelheim und Umgebung

Bewegungsspaß für Säuglinge

(ty) An Eltern mit einem Kind im Alter zwischen vier und acht Monaten richtet sich eine Veranstaltung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Abensberg unter dem Motto "Bewegungsspaß von Anfang an". Sie findet am 2. April von 10 bis 11.30 Uhr im Studio Römerstraße in Abensberg statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Nähere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung (Dienstag, 26. März) gibt es unter www.aelf-ab.bayern.de/ernaehrung/familie. Mitzubringen sind eine Decke und bequeme Kleidung.

"Manchmal kann der Bewegungsdrang der lieben Kleinen für Eltern ziemlich nervig sein, zum Beispiel wenn an einem Tag zum dritten Mal eine Schublade ausgeräumt wird", heißt es in der Ankündigung. "Während dieser alltäglichen Situationen findet aber eine motorische und geistige Entwicklung statt, das Kind lernt." Wo aber sollte man ein Kind bremsen und wo in seiner Bewegung unterstützen? "Bewegung ist ein wichtiger Faktor für einen gesunden Lebensstil, deshalb sollte Bewegung unbedingt Spaß machen." Physiotherapeutin Tanja Tauer gibt Tipps und Anregungen für einen bewegten Alltag mit dem Kind. "Gemeinsame Übungen machen Spaß", heißt es weiter. "Kreative Spielideen und Spielzeug aus Alltags-Materialien bringen Abwechslung und fördern die Fantasie."

Keine EU-Ausschreibung bei Notfall-Rettung

(ty) Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, nach dem keine europaweite Ausschreibung bei der Vergabe von Notfall-Rettungs-Leistungen nötig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte dies auch für Krankentransport-Leistungen. "Dadurch können wir rettungsdienstliche Konzessionen ohne streng formalisiertes europäisches Verfahren vergeben, wodurch regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden können", so Herrmann. "Das ist eine große Erleichterung für den bayerischen Rettungsdienst."

Der Europäischen Gerichtshofs folgte nach Angaben des bayerischen Innenministeriums mit seinem Urteil weitgehend den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 15. November vergangenen Jahres. Weitere Voraussetzung sei, dass an gemeinnützige Organisationen vergeben werde, die ihre tatsächlich angefallenen Gewinne wieder für den gemeinnützigen Zweck reinvestieren. Auf dieser Grundlage könne nun das bayerische Rettungsdienst-Gesetz angepasst werden, wodurch die Entscheidung im Freistaat Wirkung entfalten könne, heißt es aus dem Innenministerium.

Ausgang der Verhandlung war die Klage eines privaten Rettungsdienst-Anbieters gegen die Stadt Solingen. Dieser hatte geklagt, weil die Vergabe städtischer Rettungsdienst-Leistungen nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof daraufhin Fragen zur Reichweite der zugrunde liegenden europäischen Rechtsvorschrift zur Entscheidung vorgelegt. Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH darüber entschieden. Der bayerische Innenminister kündigte an, nun unverzüglich die betroffenen Organisationen zu einem Gespräch einzuladen und dann einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienst-Gesetzes vorzulegen.

Personalien im Landratsamt

(ty) Von August 2010 bis September 2016 war Martina Haltmayer als Sachbearbeiterin im Jugendamt des Landratsamtes Kelheim eingesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Hof ist Haltmayer jetzt Sachbearbeiterin für Führerscheinüberprüfungen in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Kelheim und stellvertretende Sachgebietsleiterin der Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde.

Seit Oktober letzten Jahres leitet Kristin Lober die Kfz-Zulassungsbehörde in Kelheim und Mainburg. Sie war bereits seit August 2010 als Sachbearbeiterin am Schalter und seit Mai 2014 als stellvertretende Leiterin in der Zulassungsstelle tätig. Die neu bestellte Stellvertreterin Mirjam Bachschmid ist seit September 2016 im Schalterdienst beschäftigt. Die 13 Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle verwalten derzeit einen Fahrzeugbestand von über 120 000 Fahrzeugen (darunter über 78 000 Personenkraftwagen).

Die kommende Aufgabe der Zulassungsbehörde wird die Einführung und Umsetzung der „internetbasierten Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz). Das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern soll für die Bürgerinnen und Bürger durch eine internetbasierte Abwicklung effizienter und weniger zeitaufwendiger werden. Bereits im Betrieb sind die beiden internetbasierten Verfahren der Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter im selben Zulassungsbezirk.


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