Bislang 3195 Infektionen: 83 Betroffene gestorben, 3058 gelten als genesen, 54 aktive Fälle. Sieben-Tages-Inzidenz bei 30,1.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 83 Menschenleben zu beklagen. Unter Verweis auf Daten des hiesigen Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand heute, 0 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 3195 liegt – das sind vier mehr mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 3058 hiesige Corona-Patienten (gestern: 3048) gelten mittlerweile als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gebe es 54 aktive Corona-Fälle im Landkreis Kelheim (gestrige Meldung: 60). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten.
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt neun Personen (gestern: neun) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind, im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan fünf Corona-Patienten (gestern: fünf).
Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 30,1 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI ist für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Einschränkungen zur Bekämpfung der Virus-Ausbreitung in so genannten Corona-Hotspots maßgeblich.
Im Freistaat gibt es seit 16. Dezember im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen harten Lock-Down. Die Maßnahmen, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder verständigt hatten, wurden vom bayerischen Kabinett beschlossen. Zahlreiche Geschäfte müssen geschlossen bleiben; auch Kitas und Schulen wurden geschlossen (Harter Corona-Lock-Down im Freistaat: Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember). Dann wurde beschlossen, dass der harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt wird; außerdem gab es weitere Verschärfungen (Lock-Down im Freistaat wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen). Diese harten Regelungen wurden dann bis 14. Februar verlängert; lesen Sie dazu: Harter Lock-Down im Freistaat wird verlängert
Am 11. Februar hatte der bayerische Ministerrat beschlossen: Der wegen der Corona-Pandemie geltende Lock-Down wird im Freistaat bis zum 7. März verlängert. Zugleich wurden aber auch Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre soll nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 gelten – und zwar von 22 bis 5 Uhr. Ab 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen können ab 22. Februar wieder öffnen. Frisöre dürfen unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen. Hier die jüngsten Kabinett-Beschlüsse im Detail: Lock-Down im Freistaat wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.