Ministerium-Sprecher: "Wir appellieren an jeden einzelnen Menschen: Tragen Sie dazu bei, dass die Lage nicht weiter eskaliert."
(ty) Ab dem morgigen Dienstag, 9. November, gelten im Freistaat strengere Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die bayerische Krankenhaus-Ampel steht auf Rot. Darauf hat ein Sprecher des Gesundheits-Ministeriums heute in München hingewiesen. Insgesamt liegen seinen Worten zufolge derzeit 609 Patienten (Stand: heute, 12.05 Uhr) mit einer Covid-19-Erkrankung auf den Intensiv-Stationen der Kliniken im Freistaat – die meisten davon nicht gegen Corona geimpft. "Daher greifen nun weitere, noch schärfere Maßnahmen", so der Sprecher. "Wir appellieren an jeden einzelnen Menschen: Tragen Sie dazu bei, dass die Lage nicht weiter eskaliert. Das Gesundheits-System steht vor der Überlastung. Jeder Mensch in Bayern kann dazu beitragen, mit vorsichtigem Verhalten und der Bereitschaft zur zeitnahen Impfung."
Ab 9. November sind wegen der neuen Regeln viele Einrichtungen und Veranstaltungen nur noch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen zugänglich. "Der Freistaat schaltet in vielen Bereichen auf 2G um und wird prüfen, ob die 2G-Regelung noch ausgeweitet werden muss", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung aus dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Ausgenommen seien aktuell die Gastronomie und Beherbergungs-Unternehmen sowie körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibe es bei "3G-plus", der Zugang sei für Ungeimpfte mit PCR-Tests möglich.
In Hochschulen, außerschulischen Bildungs-Angeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gelte weiterhin die Zugangs-Möglichkeit auch mit Schnelltest (3G). Für den Handel, den öffentliche Personen-Nahverkehr und öffentlichen Personen-Fernverkehr sowie für die Schüler-Beförderung gelten laut Ministerium keine Einschränkungen. "Zudem wird geprüft, ob darüber hinaus Härten für Kinder und Jugendliche abgefedert werden können."
Der Ministerium-Sprecher weiter: "Die rote Stufe greift auch in das Berufsleben ein. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers gilt für alle ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten und Inhaberinnen und Inhaber, die nicht bereits anderweitig 3G-Zutritts-Regelungen unterliegen und während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben – egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen –, dass sie im Hinblick auf den Zutritt zu geschlossenen Räumen zwei Mal pro Woche einen Schnelltest machen müssen."
"Infektionen werden auch im Büro weitergetragen", betonte der Sprecher. "Mit einem verschärften Test-Regime schützen wir nicht nur die Menschen und das Gesundheitswesen, sondern auch die Wirtschaft – Infektionen führen nicht nur zu Behandlungskosten, Krankenhaus-Aufenthalten oder gar Tod, sondern belasten Unternehmen, wenn Arbeitnehmer in Quarantäne müssen oder lange wegen einer Erkrankung ausfallen."
Ein trauriger Inzidenz-Rekord jage den nächsten. Die vierte Welle habe neue Höchststände erreicht. "Einige Landkreise haben Infektionswerte, die für die dortigen Krankenhäuser eine Patientenflut bedeuten", so der Sprecher des Gesundheits-Ministeriums. Das Kabinett werde am morgigen Dienstag nicht nur über die Lage, sondern auch über mögliche weitere Maßnahmen sprechen. Allen noch Ungeimpften müsse klar sein: "Sie haben, wie auch das Robert-Koch-Institut bestätigte, eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Ungeimpften liegt mit Stand 3. November bei 537,1. Das ist ein Weckruf: Lassen Sie sich impfen!"
Bereits am gestrigen Sonntag wurde mit Inkraft-Treten der gelben Stufe der Corona-Ampel der Masken-Standard auf FFP2-Masken erhöht. In den Schulen gelte zudem die Masken-Pflicht. Überdies hatte die Gesundheits-Minister-Konferenz am vergangenen Freitag entschieden, Corona-Auffrischungs-Impfungen für alle Menschen anzubieten, bei denen die zweite Impfung sechs Monate zurückliegt. Allen, die dafür die Voraussetzungen erfüllen, werde noch einmal nahegelegt, den Impf-Schutz zeitnah aufzufrischen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
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