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Die Corona-Maßnahme entfällt ab 2. Februar, so die Bundesregierung. Das sei überfällig, heißt es aus Bayern. Für Passagiere werde nun vieles einfacher.

(ty) Eine weitere Lockerung der Corona-Maßnahmen steht bevor. Ab dem 2. Februar entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Masken-Pflicht. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit. "Die Pandemie-Lage hat sich stabilisiert", erklärte er in Berlin. Die Inzidenz sei nur noch halb so hoch wie vor einem Monat. Das Abwasser-Monitoring zeige gleichbleibende oder fallende Werte. Zudem ging den Angaben zufolge die Zahl der Hospitalisierungen und Krankenhaus-Einweisungen zurück. "Die Lage dort ist angespannt, aber beherrschbar", so Lauterbach. Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek spricht von einem "überfälligen Schritt" und fordert, bundesweit auch die Empfehlung für die Isolations-Pflicht bei Corona-Infektionen anzupassen.

Lauterbach erklärte heute zum bevorstehenden Wegfall der Masken-Pflicht im Fernverkehr außerdem, dass die Bevölkerung eine hohe Immunität aufgebaut habe, und dass die Experten nicht mehr davon ausgingen, dass zu einer schweren Winterwelle kommen werde. Darüber hinaus sei momentan nicht abzusehen, dass besonders gefährliche Varianten in den nächsten Wochen auftreten könnten. Der Bundesgesundheitsminister appelliert aber dennoch an die Bevölkerung, in den Zügen und Innenräumen freiwillig eine Maske zu tragen. Denn die Pandemie sei noch nicht vorüber. "Wir gehen über in die endemische Lage", so Lauterbach. "Aber jeder, der sich und andere schützen will, ist natürlich weiter gut bedient, die Maske zu tragen – auf der Grundlage von Eigenverantwortung und Freiwilligkeit."

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Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) und der bayerische Verkehrs-Minister Christian Bernreiter (CSU) haben die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, die Masken-Pflicht im Fernverkehr zum 2. Februar auszusetzen. "Das ist ein überfälliger Schritt", betonte Holetschek heute in Nürnberg. "Ich bin froh, dass sich Herr Lauterbach nun endlich bewegt und damit nach dem Vorbild Bayerns einen Kurs der stärkeren Eigenverantwortung einschlägt." Holetschek kritisiert: "Niemand hat verstanden, warum die Bundesregierung die Masken-Pflicht in Flugzeugen schon lange aufgehoben hat, im Fernverkehr aber nicht." Er gehe davon aus, dass der nun angekündigte Schritt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Corona-Kurs steigern werde.

Der bayerische Verkehrs-Minister Bernreiter ergänzte, nicht weniger kritisch: "Endlich sieht der Bund ein, dass die Masken-Pflicht im Fernverkehr der Bahn angesichts der entspannteren Corona-Lage nicht mehr passt." Der Freistaat habe das für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bereits im Dezember umsetzt, nun gebe der Bund der bayerischen Forderung auch deutschlandweit für den Fernverkehr endlich nach. "Für die Fahrgäste wird damit vieles einfacher", so Bernreiter. Sie müssten künftig nicht mehr unterscheiden, ob sie im Nah- oder Fernverkehr unterwegs seien. "Nach wie vor gilt natürlich", so der Staatsminister, "dass alle Fahrgäste auch weiterhin eigenverantwortlich Masken tragen können, um sich und andere zu schützen."

Sein Kollege Holetschek fordert indes in Richtung der Bundesregierung: "Ein nächster fälliger Schritt hin zu einem echten Kurs der Eigenverantwortung wäre, auch bundesweit die Empfehlung für die Isolations-Pflicht bei Corona-Infektionen anzupassen." Bayern habe diesen Weg schon im November eingeschlagen und sei damit "gut gefahren". Der Freistaat hatte, wie berichtet, die Corona-Isolations-Pflicht zum 16. November 2022 aufgehoben, die Masken-Pflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Bayern endete am 10. Dezember 2022.

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Bayern streicht die Masken-Pflicht im ÖPNV: Das sollten Sie dazu wissen

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Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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