Bis einschließlich 28. Februar ist die Einrichtung am Schloßweg 3 täglich geöffnet. "Anschließend enden die kostenlosen Test-Ansprüche."
(ty) Die Zahl der neu registrierten Corona-Infektionen ist zuletzt merklich zurückgegangen; außerdem wurden die Regelungen für Corona-Testunge im Freistaat massiv gelockert. Das Kelheimer Landratsamt reagiert nun darauf und schließt zum 28. Februar sein Corona-Test-Zentrum. Bis einschließlich dieses Stichtags seien PCR-Testungen und Antigen-Schnelltests aber noch täglich zwischen 10 und 18 Uhr im am Schloßweg 3 in Kelheim möglich, teilt die Behörde mit. "Anschließend enden die kostenlosen Test-Ansprüche für Bürgerinnen und Bürger", heißt es weiter.
"Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die sich mit ihrer Tätigkeit im Test-Zentrum in den Dienst der gesamten Gesellschaft gestellt haben", erklärt der Kelheimer Landrat Martin Neumeyer (CSU) in einer Presse-Mitteilung seiner Behörde. Das Landratsamt habe seit dem Jahr 2020 zusammen mit verschiedenen Dienstleistern viele Corona-Test-Möglichkeiten geschaffen. "Mein Dank gilt hier auch den jeweils verantwortlichen Personen", so Neumeyer.
Seit 10. Februar gelten – daran erinnert das Landratsamt – bayernweit gelockerte Corona-Test-Regelungen. Ein Selbsttest, der ohne Aufsicht vorgenommen werde, reiche seither aus. Es sei kein Test-Nachweis einer offiziellen Teststelle mehr erforderlich. Für Besucherinnen und Besucher von beispielsweise Krankenhäusern oder Senioren-Einrichtungen sei ein Selbsttest ausreichend. Beschäftigte und Betreiber müssten zwei Mal pro Woche einen negativen Test-Nachweis erbringen. Auch hier sei ein Selbsttest ausreichend.
Gänzlich ausgenommen von der Corona-Testpflicht seien Beschäftigte sowie Betreiber, die nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt seien. "Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Personen, bei denen die Testung ihren Zweck nicht erfüllen kann, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.
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