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Es geht um den Gegenwert von rund 90.000 Euro. Anklage wegen gewerbsmäßigen Computer-Betrugs beziehungsweise Beihilfe gegen fünf Personen erhoben.

(ty) Nach jahrelangen Ermittlungen, die gemeinsam mit der Kriminalpolizei-Inspektion aus Erding und dem Kommissariat 122 des Polizeipräsidiums München geführt worden sind, hat die "Zentralstelle Cybercrime Bayern" nach eigenem Bekunden nun Anklage gegen insgesamt fünf Personen erhoben, denen vorgeworfen wird, sich im großen Stil so genannte Payback-Punkte von fremden Nutzer-Konten verschafft und zu Geld gemacht oder für eigene Anschaffungen verwendet zu haben. Von den drei mutmaßlichen Haupttätern sollen gemeinsam binnen sechs Monaten in mehr als 270 Fällen insgesamt 7,84 Millionen Payback-Punkte von über 1670 Geschädigten im Gesamtwert von rund 78 400 Euro unberechtigt eingelöst worden sein. Einer dieser drei Angeschuldigten soll zudem rund 1,27 Millionen weitere Payback-Punkte im Wert von 12 650 Euro missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet haben.

Bei den drei mutmaßlichen Haupttätern handele es sich um ein Ehepaar aus dem baden-württembergischen Enzkreis und dessen 27 Jahre alten Sohn beziehungsweise Stiefsohn aus dem Landkreis Rastatt. Sie sollen laut heutiger Mitteilung im Frühjahr 2020 den Entschluss gefasst haben, ihren Lebensunterhalt auch durch die missbräuchliche Einlösung fremder "Payback-Punkte" und deren Umwandlung in Bankguthaben zu finanzieren.

"Sie sollen sich hierfür im Darknet die Zugangs-Daten zu einer Vielzahl an gehackten Payback-Konten verschafft haben", heißt es weiter. "In der Folge sollen dann jeweils Service-Terminals des Kunden-Bindungs-Programms in diversen Supermarkt- beziehungsweise Discounter-Filialen genutzt worden sein, um in mehreren Schritten den Gegenwert der Payback-Punkte über Gutschein-Karten letztlich an Laden-Kassen auf eigens eingerichtete Bankkonten einzuzahlen." 

Auf diese Weise sollen nach Angaben der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" von den drei genannten Angeschuldigten gemeinsam im Zeitraum vom 7. Juli 2020 bis zum 7. Januar 2021 in mindestens 274 Fällen insgesamt 7 841 700 Payback-Punkte von 1672 Geschädigten im Gesamtwert von 78 417 Euro unberechtigt eingelöst worden sein. Damit aber nicht genug.

Der mehrfach vorbestrafte 27-Jährige soll – so wurde weiter erklärt – darüber hinaus zwischen dem 1. März 2021 und dem 24. März 2021 in Filialen einer Drogerie-Kette in mindestens 116 weiteren Fällen insgesamt 995 000 Payback-Punkte von 199 Geschädigten im Wert von 9950 Euro sowie zwischen dem 6. März 2021 und dem 11. März 2021 in Filialen einer Gartenmarkt-Kette in mindestens neun Fällen weitere 270 030 Payback-Punkte von 14 Geschädigten im Wert von rund 2700 Euro missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet haben.

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"Dem Mann werden in der Anklageschrift 399 Fälle, seinem 47-jährigen Stiefvater und seiner 50-jährigen Mutter jeweils 274 Fälle des gewerbsmäßigen Computer-Betrugs zur Last gelegt", fasst die "Zentralstelle Cybercrime Bayern" in einer Presse-Mitteilung zusammen. Das Gesetz sehe für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Gegen den 27-jährigen bestehe ein Untersuchungshaftbefehl. Dieser werde derzeit nicht vollzogen, da sich der Beschuldigte in anderer Sache in Strafhaft befinde.

Die beiden weiteren Angeschuldigten – die 28-jährige Stiefschwester des inhaftierten mutmaßlichen Haupttäters und ihr ebenfalls 28-jähriger Ehemann aus dem Landkreis Berchtesgadener Land – sollen den Angaben zufolge in Kenntnis des Tatplans ihren Verwandten jeweils Bankkonten zur Verfügung gestellt haben, auf denen der Gegenwert der missbräuchlich erlangten Payback-Punkte gutgeschrieben werden konnte. Sie müssten sich deshalb jeweils wegen Beihilfe zum Computer-Betrug verantworten. Auch die 28-Jährige sei bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Im Zuge der Ermittlungen seien umfangreiche Spuren gesichert worden, "die den Tatverdacht soweit erhärtet haben, dass Anklage erhoben werden konnte", wurde heute von der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg angesiedelten "Zentralstelle Cybercrime Bayern" erklärt. Insbesondere seien mehrere Aufzeichnungen von Überwachungs-Kameras in den diversen Geschäften gesichert und ausgewertet worden.

Die fünf Angeschuldigten haben sich im Ermittlungs-Verfahren bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wurde weiter gemeldet. Über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahren müsse nun ein Schöffengericht des Amtsgerichts Landshut entscheiden.


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