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Bislang 9654 Infektionen: 120 Betroffene gestorben, 8575 gelten als genesen, 959 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 538,9. Die verschärften Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 120 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 9654 liegt: Das sind 233 mehr als am Freitag gemeldet. Insgesamt 8575 hiesige Corona-Patienten (Freitag: 8284) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 959 aktive Corona-Fälle im Landkreis (Freitag: 1017). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 3. November gelten im Kreis Kelheim verschärfte Maßnahmen (Details siehe unten); mittlerweile greifen aber auch bayernweit masive Verschärfungen.

Laut Landratsamt sind im Kreis Kelheim (Stand: gestern, 16 Uhr) bislang 72 541 Personen gegen Corona erst-geimpft worden; außerdem haben 75 783 Personen auch bereits die Corona-Zweit-Impfung (Wer den Impfstoff von "Johnson & Johnson" erhalten hat, braucht bekanntlich nur eine Impfung. Diese Personen werden in der Statistik nur bei den Zweit-Impfungen geführt) und 11 379 Personen eine Auffrischungs-Impfung erhalten. Über mobile Teams – darunter auch der Impf-Bus – wurden bislang 6416 Erst-Impfungen, 5944 Zweit-Impfungen und 2239 Auffrischungs-Impfungen verabreicht. In der Impf-Zentrum-Außenstelle in Mainburg, die von Ende September bis 20. November geschlossen war, wurden bislang 8438 Erst-Impfungen und 7814 Zweit-Impfungen und 522 Auffrischungs-Impfungen durchgeführt. Im Impf-Zentrum in Kelheim wurden bislang 27 037 Erst- und 28 112 Zweit-Impfungen sowie 4472 Auffrischungs-Impfungen verabreicht. Hausärzte haben bislang 30 650 Erst-Impfungen und 33 913 Zweit-Impfungen sowie 4146 Auffrischungs-Impfungen verabreicht.

Impfungen sind laut Landratsamt im Impf-Zentrum in Kelheim und in Mainburg auch ohne Termin möglich. Lesen Sie dazu auch: Jetzt gibt es wieder zwei Corona-Impf-Zentren im Landkreis Kelheim. Bei Nachfragen kann man sich unter der Rufnummer (0 94 41) 207 - 6940 direkt beim Impf-Zentrum melden. Derzeit stehe den hiesigen Impf-Zentren Impfstoff für rund 7000 Impfungen zur Verfügung – und zwar von "Biontech". Einwohnerzahl des Landkreises: 123 058.

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 36 Personen (Freitag: 40) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan neun Patienten, bei denen eine Corona-Infektion bestätigt ist (Freitag: zehn).

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 538,9 (Stand: heute). Der Wert des RKI galt bekanntlich über Monate als entscheidende Größe für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. Mittlerweile gilt im Freistaat auch eine so genannte Krankenhaus-Ampel als maßgeblicher Indikator für etwaige Verschärfungen der Corona-Regelungen.

Der Kreis Kelheim gilt laut Landratsamt seit 10. November als regionaler Corona-Hotspot, da sowohl die Sieben-Tage-Inzidenz (über 300), als auch die derzeitige Auslastung der im Leitstellen-Bereich zur Verfügung stehenden Intensiv-Betten (mindestens 80 Prozent) die erforderlichen Schwellenwerte überschritten haben. Für so genannte regionale Hotspots greifen die Regelungen der roten Stufe der bayerischen Klinik-Ampel – diese gelten mittlerweile aber ohnehin für den gesamten Freistaat.

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niederbayern verschärften zuvor bereits die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Das war das Ergebnis einer Beratung der Landräte und Oberbürgermeister auf Einladung von Regierungs-Präsident Rainer Haselbeck, wie am 2. November aus der Regierung von Niederbayern gemeldet wurde. Die konkreten Maßnahmen gelten seit 3. November in den Kreisen Kelheim, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Deggendorf, Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau und Regen sowie in den Städten Landshut, Straubing und Passau.  Es geht um Verschärfungen bezüglich Masken-Pflicht, Zugangs-Beschränkungen und Quarantäne. Zugleich soll es verstärkte Kontrollen geben. Lesen Sie dazu: Niederbayern verschärft Corona-Regeln: Auch Landkreis Kelheim ist betroffen

 

Der bayerische Ministerrat hatte angesichts stark steigender Infektions-Zahlen Anfang November für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrte die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist die regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gab es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die Beschlüsse sowie die Maßnahmen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November im Freistaat

Wegen der roten Ampel-Stufe gelten seit 9. November weitere Verschärfungen: Klinik-Ampel auf Rot. Nächste Verschärfung: In der Gastronomie kommt 2G. Der bayerische Ministerrat hat am 15. November weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Demnach gilt künftig bei der roten Stufe der Klinik-Ampel die 2G-Regel verpflichtend auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Wo 3G-plus oder 2G verpflichtend sei, gelte künftig die Masken-Pflicht, außer der Abstand werde eingehalten. Damit gelte die Maske in der gelben und roten Ampel-Stufe auch in Discos, Clubs und vergleichbaren Freizeit-Einrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G-plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest. Hier die Details sowie die weiteren Beschlüsse im Überblick: Bayern verschärft Corona-Regelungen weiter: Das gilt ab 16. November

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Ab 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr besetzt sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.

 

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

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