Bislang 10 464 Infektionen: 123 Betroffene gestorben, 9349 gelten als genesen, 992 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 547,9. Die strengen neuen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein weiteres Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute gegenüber unserer Redaktion erklärte, ist eine mit dem Virus infizierte Frau (Jahrgang 1932) gestorben, die unter Vorerkrankungen litt. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Landkreis auf nunmehr 123. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 10 464 liegt: Das sind 237 mehr als am Freitag gemeldet. Insgesamt 9349 hiesige Corona-Patienten (Freitag: 9053) wurden wieder aus der Quarantäne entlassen und gelten als genesen. Derzeit gebe es 992 aktive Corona-Fälle im Landkreis (Freitag: 1052). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 24. November gelten bayernweit massive Regel-Verschärfungen.
Laut Landratsamt sind im Kreis Kelheim (Stand: gestern, 16 Uhr) bislang 74 366 Personen gegen Corona erst-geimpft worden; außerdem haben 77 750 Personen auch bereits die Corona-Zweit-Impfung (Wer den Impfstoff von "Johnson & Johnson" erhalten hat, braucht bekanntlich nur eine Impfung. Diese Personen werden in der Statistik nur bei den Zweit-Impfungen geführt) und 19 663 Personen eine Auffrischungs-Impfung erhalten. Über mobile Teams – darunter auch der Impf-Bus – wurden bislang 6590 Erst-Impfungen, 6026 Zweit-Impfungen und 2912 Auffrischungs-Impfungen verabreicht. In der Impf-Zentrum-Außenstelle in Mainburg, die von Ende September bis 20. November geschlossen war, wurden bislang 8958 Erst-Impfungen und 7861 Zweit-Impfungen und 2107 Auffrischungs-Impfungen durchgeführt. Im Impf-Zentrum in Kelheim wurden bislang 27 789 Erst- und 29 669 Zweit-Impfungen sowie 7150 Auffrischungs-Impfungen verabreicht. Hausärzte haben bislang 31 029 Erst-Impfungen und 34 194 Zweit-Impfungen sowie 7494 Auffrischungs-Impfungen verabreicht.
Impfungen sind laut Landratsamt im Impf-Zentrum in Kelheim und in Mainburg auch ohne Termin möglich. Lesen Sie dazu auch: Im Landkreis Kelheim gibt es jetzt wieder zwei Corona-Impf-Zentren. Bei Nachfragen kann man sich unter der Rufnummer (0 94 41) 207 - 6940 direkt beim Impf-Zentrum melden. Derzeit stehe den hiesigen Impf-Zentren Impfstoff für rund 4000 Impfungen zur Verfügung – und zwar von "Biontech" und "Moderna". Einwohnerzahl des Landkreises: 123 058.
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 36 Personen (Freitag: 35) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind. Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan zwölf Patienten, bei denen eine Corona-Infektion bestätigt ist (Freitag: zehn).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 547,9 (Stand: heute).
Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wird flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt künftig unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Auch die "2G-plus"-Regel wird ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle werden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November im Freistaat
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Ab 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr besetzt sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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