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Bislang 3439 Infektionen: 83 Betroffene gestorben, 3196 gelten als genesen, 160 aktive Fälle. Zahlen aus allen Gemeinden. Sieben-Tages-Inzidenz: 86,1.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 83 Menschenleben zu beklagen. Unter Verweis auf Daten des hiesigen Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf den neuartigen Erreger getesteten Menschen bei insgesamt 3439 liegt – das sind 33 mehr als gestern gemeldet. Insgesamt 3196 hiesige Corona-Patienten (gestern: 3189) gelten mittlerweile als genesen und sind aus der Quarantäne entlassen. Derzeit gebe es 160 aktive Corona-Fälle (gestern: 134) im Landkreis Kelheim. Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Ab dem morgigen Samstag, 13. März, gelten strengere Regeln im Landkreis.

 

In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit insgesamt 16 Personen (gestern: zwölf) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind, im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan zwei Corona-Patienten (gestern: zwei).

Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 86,1 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI gilt als entscheidend für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Lockerungen oder Einschränkungen. 

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz lag bekanntlich am 11. März zum dritten Mal in Folge über 50. Deshalb gelten ab Samstag, 13. März, die Regelungen für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100. Lesen Sie dazu auch: Bayern beschließt neue Corona-Regeln: Was wann und wie wieder möglich wird. Im Kreis Kelheim gelten für den Betrieb von Schulen sowie Tages-Betreuungs-Angeboten für Kinder ab 15. März und bis einschließlich 21. März diejenigen Regelungen, die laut Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 greifen. Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link.

 

Im Freistaat gab es ab 16. Dezember im Kampf gegen die Pandemie einen harten Lock-Down. Zahlreiche Geschäfte mussten geschlossen bleiben, auch Kitas und Schulen (Harter Corona-Lock-Down: Das gilt ab 16. Dezember). Zunächst wurde der harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt; außerdem gab es weitere Verschärfungen (Lock-Down verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen). Diese harten Regelungen wurden zunächst bis 14. Februar verlängert (Harter Lock-Down wird verlängert). Am 11. Februar hatte der bayerische Ministerrat beschlossen: Der wegen der Corona-Pandemie geltende Lock-Down wird bis 7. März verlängert. Zugleich wurden Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 – und zwar von 22 bis 5 Uhr.

Ab 22. Februar wurde für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen konnten ab 22. Februar wieder öffnen. Frisöre durften unter Auflagen am 1. März wieder aufmachen (Lock-Down im Freistaat wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen). Am 23. Februar beschloss das bayerische Kabinett, dass Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte ab 1. März wieder öffnen dürfen. Neben Frisören können nun auch weitere Dienstleistungs-Betriebe zu Körperhygiene und Körperpflege wieder starten: Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. In Musikschulen wird Einzel-Unterricht wieder ermöglicht. Lesen sie dazu die Details: Corona-Lockerungen in Bayern: Weitere Geschäfte dürfen wieder öffnen. Für die Zeit ab 8. März wurden deutliche Lockerungen und Öffnungen – allerdings abhängig von der Inzidenz – beschlossen; lesen Sie dazu: Bayern beschließt Corona-Lockerungen: Was wann und wie wieder möglich wird

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Das wegen der Corona-Krise am Kelheimer Landratsamt eigens eingerichtete Bürger-Telefon ist unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 erreichbar; und zwar bis auf weiteres jeweils montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürger-Telefon des Landkreises laut jüngsten Mitteilungen vorerst nicht mehr erreichbar. Die Kelheimer Kreisbehörde hat außerdem eine zentrale E-Mail-Adresse rund um das Thema "Corona" eingerichtet ist. Diese lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung eine Corona-Hotline eingerichtet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Impf-Berechtigte aus dem Landkreis können Termine für Corona-Impfungen unter der Rufnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder unter der Rufnummer 116 117 vereinbaren.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

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