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"Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat nun oberste Priorität", sagt Landrat Martin Neumeyer. Behörde klärt über Maßnahmen und Regelungen auf.

(ty) Im Kreis Kelheim gibt es aktuell drei mit dem neuartigen Corona-Virus infizierte Personen. Das teilte das Landratsamt heute mit. Die Betroffenen stammen den Angaben zufolge aus Mainburg und Umgebung, sie halten sich aktuell Zuhause auf. Bei den drei Personen handle es sich nicht um Rückkehrer aus Risiko-Gebieten. Die Betroffenen haben "minimale Beschwerden". Insgesamt 37 Personen befänden sich momentan im Kreis Kelheim in häuslicher Quarantäne und dürften die eigene Wohnung für mindestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Infizierten nicht verlassen. Nachfolgend weitere Informationen zur aktuellen Situation.

Auch im Kreis Kelheim sind – wie im gesamten Freistaat – ab heute und bis 19. April öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen untersagt. Der Landkreis reagiert damit auf den Beschluss der bayerischen Staatsregierung, die damit der Empfehlung von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn und dem Robert-Koch-Institut (RKI) zur Eindämmung der Corona-Virus-Epidemie gefolgt ist. Bei Veranstaltungen mit 500 bis 1000 Besuchern gelte größte Zurückhaltung und der Appell, das eigene Bewusstsein zu schärfen sowie die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer größeren Veranstaltung in Frage zu stellen. Lesen Sie dazu auch: Kampf gegen das Corona-Virus: Bayern verbietet Großveranstaltungen

"Diese vorbeugenden Maßnahmen dienen der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung, eine schnelle Ausbreitung des Virus soll damit verhindert beziehungsweise die Infektionsketten sollen unterbrochen werden", fasst die Kelheimer Kreisbehörde zusammen. Eine Anpassung der Maßnahmen erfolge mit Blick auf das aktuelle Tagesgeschehen, heißt es sinngemäß weiter.

"Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, hat nun oberste Priorität", sagt Landrat Martin Neumeyer. "Dies verschafft uns wichtige Zeit im Kampf gegen die Epidemie, denn der Schutz der Bevölkerung steht an erster Stelle. Gelingt uns dies, werden wir auch die Folgen für unser Gesundheitssystem wesentlich besser in den Griff bekommen."

Laut Anweisung des bayerischen Gesundheits- und des bayerischen Kultusministeriums gilt, dass bei einem Verdachtsfall auf Corona-Virus-Erkrankung – zum Beispiel Erkältungs-Symptome, Aufenthalt in einem Risiko-Gebiet innerhalb der letzten 14 Tage – in einer Schulklasse bei einem Schüler der betroffene Schüler sowie die gesamte Klasse für zwei Tage dem Unterricht fernzubleiben haben. Trete ein bestätigter Fall in einer Schulklasse bei einem Schüler auf, so werde die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dies entspreche der Inkubationszeit des Corona-Virus. Ziel dieser Maßnahme sei das Durchbrechen möglicher Ansteckungsketten.

Der Schulleiter entscheide im Einzelfall in Absprache mit dem Gesundheitsamt, ob im Falle einer bestätigten Infektion die komplette Schule zu schließen sei, oder es – zum Beispiel aufgrund einer möglichen räumlichen Trennung – realisierbar sei, den Unterricht durchzuführen. "Ziel ist der Schutz der Gesundheit unter der Berücksichtigung, die öffentliche Ordnung zu erhalten", erklärt das Landratsamt. "Schüler und Eltern werden durch die Schulleitung über die entsprechenden Maßnahmen zum Infektions-Schutz informiert." Ansonsten gelten die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen.

Die Leitungen und das Personal der Kindertageseinrichtungen seien durch regelmäßige Newsletter des bayerischen Gesundheits-Ministeriums über das Verhalten informiert. Buben und Mädchen dürfen den Angaben zufolge eine Kindertageseinrichtung in folgenden Fällen nicht betreten:

  • Das Kind hat sich mit dem Coronavirus infiziert.
  • Das Kind hatte Kontakt zu einem bestätigt am Corona-Virus-Erkrankten.
  • Das Kind hat sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risiko-Gebiet aufgehalten. Treten keine Symptome auf, ist ein Besuch der Einrichtung ab dem 15. Tag seit der Rückkehr aus dem Risiko-Gebiet wieder möglich.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung des Kindes (§ 24 SGB VIII) sei insoweit eingeschränkt. Entsprechendes gelte für den Bereich der Kindertagespflege und der heilpädagogischen Tagesstätten.

Bei Senioren- und Pflege-Einrichtungen gelten laut Landratsamt die allgemeinen Hygiene-Vorschriften, "die sich bei Infektionskrankheiten verschiedenster Art bewährt haben und im Rahmen von allgemeinen in den Heimen bekannten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes publiziert worden sind".

Eine Koordinierungsstelle am Landratsamt Kelheim sei installiert. Das Landratsamt mit den zuständigen Fachabteilungen stehe sowohl auf Landkreis-Ebene als auch mit den übergeordneten Staatsbehörden im täglichen Austausch über die aktuelle Lage. "Die medizinische Versorgung im Landkreis ist gewährleistet, für Maßnahmen im Falle einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus stehen auch die Hilfsdienste bereit", teilte die Kreisbehörde heute mit.

Das bayerische Innenministerium habe in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium bestimmt, dass bei der anstehenden Kommunalwahl die üblichen Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor Infektions-Krankheiten – wie Handhygiene, Abstandhalten sowie Husten- und Schnupfenhygiene – ausreichend schützen. "In den Wahllokalen sollen gut sichtbar Aushänge mit den Verhaltensmaßregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten nach den Hinweisen des Robert-Koch-Institutes angebracht werden", erklärt das Landratsamt. Eine besonders geeignete Schutzmaßnahme sei eine konsequente Handhygiene. Es sei daher Vorsorge zu tragen, dass sich in den örtlichen Toiletten ausreichend Handreinigungsmittel befänden. "Wähler können bei der Stimmabgabe im Wahllokal eigene Schreibstifte verwenden."

Beide Ministerien weisen auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hin. Wer sich erst kurzfristig für die Briefwahl entscheide, "sollte den Antrag am besten mündlich bei der Gemeinde stellen – die Unterlagen werden dann sofort ausgehändigt". Für den Landkreis Kelheim gelte die reguläre Antragsfrist für die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen: diese ende am Freitag, 13. März, um 15 Uhr.

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