Bislang 13.959 Infektionen, Behörde korrigiert Statistik. 146 Betroffene gestorben, 752 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 539,8. Die aktuellen Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Kelheim gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie drei weitere Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute mitteilte, erhöht sich damit die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 146. Nähere Angaben zu den drei aktuellen Todesfällen machte die Behörde nicht. Die weitere Situation stellt sich wie folgt dar: Unter Verweis auf Daten des Gesundheitsamts teilte das Landratsamt heute mit, dass – Stand gestern, 16 Uhr – die Zahl der im Kreis Kelheim positiv auf Corona getesteten Menschen bei insgesamt 13 959 liegt. Bei der gestern gemeldeten Zahl (14 220) habe es sich um einen "Eingabe-Fehler" gehandelt. Derzeit gebe es 752 aktive Corona-Fälle im Landkreis (gestern: 627). Zahlen aus den einzelnen Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 15. Dezember gelten Änderungen bei den verschärften Corona-Regelungen, seit 28. Dezember weitere Kontakt-Beschränkungen (Details siehe unten).
Das Landratsamt weist darauf hin, dass einige der veröffentlichten Kennzahlen zur Corona-Lage im Kreis Kelheim wegen Überlastung des Gesundheitsamts aktuell als ungenau angesehen werden müssen; lesen Sie dazu auch einen ausführlichen Bericht: Corona: Das Kelheimer Gesundheitsamt kommt mit der Arbeit nicht mehr nach
In der Goldberg-Klinik in Kelheim werden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit elf Personen (gestern: zehn) behandelt, die positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind.
Im Mainburger Krankenhaus gibt es den Angaben zufolge momentan drei Patienten, bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist (gestern: drei).
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der offiziell registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Berechnung des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 539,8 (Stand: heute).
Die Impf-Zentren in Kelheim und Mainburg sind montags bis sonntags von 9.30 bis 22 Uhr geöffnet (Registrierungs-Schluss ist jeweils um 21.30 Uhr); eine Termin-Vereinbarung ist nicht erforderlich. Für Nachfragen sind die Impf-Zentren unter (0 94 41) 2 07 - 69 40 erreichbar.
Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wurde flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Die "2G-plus"-Regel wurde ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle wurden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November im Freistaat
Seit 4. Dezember gelten weitere deutliche Verschärfungen. Die so genannte 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr nur für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, sondern auch für die Außen-Gastro: Zugang haben somit nur noch gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen. Gleiches gilt seit 8. Dezember für alle Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Strenge Kontakt-Beschränkungen gibt es für Zusammenkünfte, an denen nicht gegen Corona geimpfte Personen teilnehmen. Außerdem: Bundesliga-Spiele finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt. Hier die Details: Hier die Details: Es wird noch deutlich strenger
Zusätzliche Regeln gelten seit 15. Dezember: Wer eine "Booster"-Impfung gegen Corona erhalten hat, braucht im Freistaat künftig für Bereiche, in denen die 2G-plus-Regel gilt, keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Außerdem gilt für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen, in denen zuletzt die 2G-plus-Regelung gegriffen hatte, nur noch 2G. Der touristische Reisebus-Verkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt – hier gilt dann 3G ohne Kapazitäts-Grenze. Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht gegen Corona geimpfte und nicht von einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Zu Silvester gilt für publikumsträchtige Plätze ein Verbot von Menschen-Ansammlungen. Nachfolgend die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details zu den jüngsten Beschlüssen: Neue Corona-Regeln für Bayern bringen auch Erleichterungen für Geboosterte
Mittlerweile gelten im Freistaat neue Kontakt-Beschränkungen, auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. "Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind", erklärte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheits-Ministeriums. "Die Kontakt-Beschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin." Es wurde an die Menschen appelliert, sich an die Kontakt-Beschränkungen zu halten." Nachfolgend die Details sowie konkrete Erläuterungen zu den Silvester-Regeln: Diese neuen Kontakt-Beschränkungen gelten ab 28. Dezember im Freistaat
An den im Freistaat bisher im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen wird festgehalten, die aktuellen Beschränkungen gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Das war ein zentrales Ergebnis aus der Sitzung des bayerischen Ministerrats vom 11. Januar. Die von vielen befürchtete "2G plus"-Regel für die Gastronomie kommt demnach vorerst nicht. Das Kabinett hat ferner beschlossen, dass die Ausnahmen von der 2G-Regelung für minderjährige Schüler weiterhin greifen. Schnellere Erleichterungen gibt es künftig für "Geboosterte" und für Personen, die nach vollständiger Corona-Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben. Angepasst wurden außerdem die Regelungen für Quarantäne und Isolation. Lesen Sie dazu: Corona-Regelungen in Bayern: Kleine Änderungen, kein "2G plus" in der Gastro
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Seit 22. November ist die Corona-Hotline am Kelheimer Landratsamt wieder eingerichtet. Unter der Nummer (0 94 41) 2 07 - 31 12 können sich alle Bürger mit Beratungs-Bedarf bezüglich aktueller Fragen mit Corona-Bezug wenden. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie außerdem montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr besetzt. Per E-Mail ist eine Kontakt-Aufnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Zugleich wird vom Kelheimer Landratsamt darauf verwiesen, dass die bayerische Staatsregierung weiterhin eine Corona-Hotline geschaltet hat. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.
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