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Kinder, Schüler und Studenten dürfen die jeweiligen Einrichtungen ab Montag und bis 19. April nicht mehr betreten.

(ty) Im Freistaat sind heute zwei neue Allgemein-Verfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus in Kraft getreten. Mit einer werden, wie berichtet, die Besuchsrechte für Krankenhäuser und Pflegeheime zum Schutz älterer Menschen und von Patienten massiv eingeschränkt. Eine weitere Allgemein-Verfügung regelt die am gestrigen Freitag beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten ab dem kommenden Montag, 16. März, und bis einschließlich 19. April.

Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml erklärte in Zusammenhang mit der flächendeckenden Schließung von Schulen und Kitas: "An diesem Schritt führt im Kampf gegen weitere Infektionen kein Weg mehr vorbei. Klar ist auch: Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen gut überlegt werden. Und genau das haben wir getan. Deshalb wird es eine Notfall-Betreuung für bestimmte Personen-Gruppen geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften." Bayern habe beim Thema Corona-Virus von Anfang an große Entschlossenheit gezeigt. Das werde auch an den beiden neuen Allgemein-Verfügungen deutlich. "Der Schutz der Bevölkerung in Bayern hat für uns oberste Priorität", so Huml.

Die Allgemein-Verfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten ist komplett unter diesem Link abrufbar. Die zweite heute in Bayern in Kraft getretene Allgemein-Verfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen ist im Internet unter diesem Link abrufbar.

Gestrige Pressekonferenz mit Ministerpräsident Markus Söder in Sachen Corona.

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