Nach Paragraf 75 des Infektionsschutz-Gesetzes können Zuwiderhandlungen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafe bestraft werden.
(ty) Zur Eindämmung des Corona-Virus hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann eine konsequente Durchsetzung der erlassenen Veranstaltungs-Verbote und Betriebs-Untersagungen angekündigt: "Bereits seit gestern Abend kontrolliert die bayerische Polizei die Einhaltung der geltenden Regelungen", so Herrmann. Die Kontrollen werden seinen Worten zufolge im Laufe des heutigen Tages weiter verstärkt sowie intensiviert. "Sollten sich Betriebe nicht an die Verbote halten, werden wir deren Schließung konsequent durchsetzen", betonte der Minister.
Bereits seit gestern sind landesweit Veranstaltungen und Versammlungen sowie der Betrieb sämtlicher der Freizeit-Gestaltung dienenden Einrichtungen untersagt. Ab heute treten zudem die Regelungen für Gastronomie-Betriebe sowie für die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels in Kraft. Erklärtes Ziel dieser Maßnahmen ist es, die schnelle Ausbreitung des Krankheits-Erregers zeitlich und räumlich zu verlangsamen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte hierzu eine Allgemein-Verfügung erlassen, die dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dient. Lesen Sie dazu auch: Kampf gegen das Corona-Virus: Bayern ruft den Katastrophenfall aus
"Versorgungs-Engpässe sind durch die getroffenen Regelungen nicht zu erwarten", sagt der Innenminister. "Die Lebensmittel-Versorgung bleibt aufrechterhalten, auch Arztpraxen, Apotheken und andere Geschäfte des alltäglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Drogerien, bleiben geöffnet." Herrmann unterstreicht: "Auch wenn die beschlossenen Maßnahmen starke Einschnitte für die Besitzer von Gastronomie-Betrieben und andere von der Schließung betroffene Betriebe bedeuten, so bleibt uns doch keine Wahl." Es gelte, die Gesundheit der Bürger zu schützen und dem Virus den Nährboden für weitere Ansteckungen zu entziehen. "Nur so können wir irgendwann wieder zu dem gesellschaftlichen Leben zurückkehren, auf das wir in Bayern so stolz sind."
In der Begründung der Bekanntmachung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales heißt es: "Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben."
Der bayerische Innenminister warnt: "Zuwiderhandlungen gegen die Allgemein-Verfügung sind keine Lappalie und stellen eine rechtswidrige Tat dar." Nach Paragraf 75 des Infektionsschutz-Gesetzes können Zuwiderhandlungen sogar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafe bestraft werden. "Helfen Sie mit!", appelliert Herrmann: "Seien Sie vernünftig und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die erlassenen Verbote halten."
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