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Im ganzen Freistaat gilt ab dem morgigen Samstag, 0 Uhr, wegen der Virus-Pandemie eine vorläufige Ausgangs-Beschränkung.

(ty) Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat am heutigen Freitag über sieben weitere bestätigte Corona-Virus-Todesfälle im Freistaat informiert. Bei den jüngst Gestorbenen handelt es sich nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) um je einen Patienten aus den Landkreisen Starnberg, Wunsiedel und Tirschenreuth; außerdem wurden weitere vier Todesfälle aus Würzburg gemeldet. Damit gibt es in Bayern bislang insgesamt 20 Corona-Virus-Todesfälle. Im ganzen Freistaat gilt ab dem morgigen Samstag, 0 Uhr, wegen der Virus-Pandemie eine vorläufige Ausgangs-Beschränkung.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern, den Regierungsbezirken und Landkreisen können über die Homepage des LGL abgerufen werden. Dort werden allerdings laut offizieller Mitteilung nur Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg – wie im Infektionsschutz-Gesetz vorgesehen – von den Gesundheitsämtern übermittelt wurden. Da es sich um eine "sehr dynamische Situation" handle, könne es zu Abweichungen zwischen den Angaben in den LGL-Darstellungen und regional verkündeten Zahlen kommen. Die Zahlen des LGL werden einmal täglich aktualisiert und sind unter diesem Link abrufbar.

In Bayern gilt – wie berichtet – ab dem morgigen Samstag, 0 Uhr, wegen der Virus-Pandemie für zunächst zwei Wochen eine vorläufige Ausgangs-Beschränkung. "Damit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei triftigen Gründen erlaubt – insbesondere zur Ausübung des Berufs", erklärt Gesundheits-Ministerin Melanie Huml. Außerdem seien das Einkaufen etwa von Lebensmitteln und Getränken sowie der Arztbesuch weiter möglich. Erlaubt seien auch Spaziergänge und Sport an der frischen Luft – allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. "Eine Gruppen-Bildung an öffentlichen Plätzen darf es nicht mehr geben."

Die Ministerin fügte hinzu: "Insbesondere ältere Menschen und Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheits-Verläufen betroffen." Deshalb gelte ab sofort, dass jeglicher Besuch in Altenheimen und Krankenhäusern untersagt werde. "Wir wollen dadurch einen möglichst umfassenden Schutz gewährleisten und verhindern, dass Infektionen in die Altenheime und Krankenhäuser getragen werden", so Huml. Ausnahmen seien aber in wichtigen Fällen weiterhin möglich – etwa beim Besuch von Kindern oder bei der Versorgung von Sterbenden.

Huml kündigte ferner an, dass in Kürze sämtliche Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen im Freistaat geschlossen werden sollen. Für den Fall, dass die betroffene Person keine anderweitige Versorgung, Betreuung und Pflege durch beispielsweise Verwandte oder durch die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes erhalten könne, solle ein Notbetreuungsdienst in den jeweiligen Einrichtungen eingerichtet werden. "Die ambulanten Pflegedienste arbeiten natürlich weiter", erklärte Huml, "die Versorgung der Pflegebedürftigen muss gewährleistet sein."

Die Allgemein-Verfügung zur Ausgangs-Beschränkung in Bayern ist zu finden unter diesem Link.

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