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Über Zuständigkeiten und Beschlüsse. Ein Hintergrundbericht zur Einordnung der aktuellen Aufregung um das Pfaffenhofener Krankenhaus.

Von Tobias Zell 

Dass bei der Generalsanierung der Pfaffenhofener Klinik – entgegen der allgemein vorherrschenden Meinung – Teile des Gebäudes gar nicht berücksichtigt werden sollten, sorgt bereits für Aufregung, seit das ans Licht gekommen war. Wer hat das veranlasst und wer wusste davon? Das sind nur zwei von vielen Fragen. Zur Einordnung des ganzen Wirbels sollte man aber auch wissen: Der Kreistag hat bislang noch gar nicht beschlossen, dass das Krankenhaus überhaupt saniert werden soll. So gesehen, herrscht zwar bei der Klinik-GmbH – inklusive Aufsichtsrat – dringender Aufklärungs-Bedarf. Doch schon aus finanziellen Gründen wird es, trotz aller Theorie über Zuständigkeiten, praktisch nur eine Sanierung in der Art und Ausgestaltung geben können, wie sie dem Kreistag zusagt.

 

Das oberste politische Gremium des Landkreises Pfaffenhofen hatte sich letztmalig im Rahmen einer Sondersitzung am 6. März vergangenen Jahres mit dem Thema Krankenhaus-Sanierung befasst. Das wurde unserer Redaktion auf Anfrage aus dem Landratsamt jetzt auch noch einmal bestätigt. Unter dem Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht zur Brandschutz-Sanierung und Generalsanierung der Ilmtalklinik am Betriebssitz Pfaffenhofen“ gab der beauftragte Projekt-Steuerer damals einen Überblick. Der Kreistag nahm diese Informationen – wie berichtet – zur Kenntnis. Ein Beschluss wurde von dem Gremium nicht gefasst, das war auch gar nicht vorgesehen. Soweit der letzte öffentliche Stand, zumindest den Kreistag betreffend. 

„Der Landkreis steht insofern bis heute in einer immer noch offenen Planungsphase“, erklärt Landrat Martin Wolf (CSU) jetzt gegenüber unserer Zeitung und bekräftigt damit eine entsprechende Auskunft aus seiner Behörde. Wolf war bekanntlich zuletzt in die Kritik geraten, weil er zwar einerseits erklärt hatte, auch er selbst sei davon ausgegangen, dass bei der anvisierten Generalsanierung das gesamte Pfaffenhofener Krankenhaus auf Vordermann gebracht wird – und dass eben nicht, wie dann herauskam, Teile des Gebäude-Komplexes bei den Planungen unberücksichtigt bleiben sollten. Andererseits hatte er dieser Tage eingeräumt: „Ich schließe nicht aus, dass es mir gesagt worden ist. Es könnte Thema eines Gesprächs gewesen sein.“ Zudem will Wolf, der auch Chef des Klinik-GmbH-Aufsichtsrats ist, in Erfahrung gebracht haben, dass die nicht berücksichtigten Bereiche aus Papieren hervorgegangen seien, „die der Aufsichtsrat gesehen hat“. 

Das sorgte freilich für Zündstoff. Aufsichtsräte reagierten empört, wiesen das umgehend zurück. Auch in der CSU herrschte Irritation über Wolfs Vorstoß. Denn praktisch jeder war wohl davon ausgegangen, dass Generalsanierung auch Generalsanierung bedeutet und dass eben nicht Teile des Gebäudes außen vor bleiben sollten. Wolf relativierte inzwischen seine Aussagen: „Mir ist nicht bewusst, dass ich früher darüber informiert worden wäre“, sagte er. „Ich wollte mit meinen Aussagen die Mitglieder des Aufsichtsrats keinesfalls in ein falsches Licht rücken.“

Wolf weiter: „Ich habe mich auf aktuelle Aussagen der Planer nach meiner Reha gestützt. Ich musste davon ausgehen, dass diese Aussagen auch bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats ankommen beziehungsweise angekommen wären.“ Bekanntlich war Wolf nach einem schweren Verkehrsunfall am 2. April vergangenen Jahres monatelang im Krankenstand, er litt auch unter Amnesie. 

Nachdem ans Licht gekommen war, dass die Praxen im Erdgeschoss, die physikalische Therapie und die Küche in den Sanierungs-Planungen nicht berücksichtigt worden waren, ist es gerade der überraschte Aufsichtsrat gewesen, der im Oktober vergangenen Jahres die Notbremse gezogen und die Sanierungs-Planungen erst einmal auf Eis gelegt hat. Nach Informationen unserer Zeitung wären ansonsten die Auftrags-Vergaben für den ersten Bau-Abschnitt angestanden. Denn eigentlich sollte die Sanierung ja heuer im Frühjahr starten.

 

Auch im Landratsamt – das Gebäude gehört ja dem Landkreis – war man der Annahme, dass das ganze Krankenhaus saniert wird. Das wird deutlich, wenn man die Antworten liest, welche die Behörde nach Bekanntwerden der Sanierungs-Aussparungen auf zwei grundsätzliche Fragen unserer Zeitung schnell gegeben hatte. Ist der Landkreis (Landratsamt) davon ausgegangen, dass die komplette Pfaffenhofener Klinik saniert wird? Antwort: „Ja.“ Gab es einen Beschluss von Landkreis-Gremien, dass Teile der Klinik nicht in die Sanierungs-Planungen einbezogen werden sollen? Antwort: „Nein.“  

Es gibt bis dato sogar überhaupt keinen Beschluss des Kreistags, der besagt, dass die Pfaffenhofener Klinik saniert werden soll. Das geht aus der Antwort aus dem Landratsamt auf eine aktuelle Anfrage unserer Redaktion hervor. Das Kreistags-Gremium hat sich demnach zwar in einer Sitzung am 22. April 2013 (unter dem Tagesordnungspunkt „Sanierung – und Entwicklungskonzept für die Ilmtalklinik Pfaffenhofen“) mit der Thematik befasst. Dabei ging es um drei Phasen: Sofortmaßnahmen, Erweiterung und Erweiterung des OP-Bereichs sowie Generalsanierung.

Der Kreistag hat laut Landratsamt in dieser Sitzung auch eine Entscheidung getroffen, doch die besagt nicht, dass die Klinik saniert werden soll. Wörtlich wurde lediglich beschlossen: „Die Landkreis-Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Ilmtalklinik-GmbH ermächtigt, mit Vertretern des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit sowie der zuständigen Regierung von Oberbayern das weitere Vorgehen bezüglich einer Generalsanierung der Gebäude-Einheit der Ilmtalklinik Pfaffenhofen abzustimmen.“

 

Dem entsprechend gibt es nun auch keinen kreispolitischen Beschluss, dass die Sanierungspläne auf Eis gelegt werden sollen. Das Landratsamt bestätigt: „Zur gestoppten Generalsanierung gibt es keinen Kreistags-Beschluss.“ Zur aktuellen Situation wird erklärt: „Man befindet sich noch in der offenen Planungsphase, ein Grundsatzbeschluss zur Sanierung wurde daher noch nicht gefasst.“

Will sagen: Erst, wenn die ins Stocken geratenen Planungen aktualisiert und entscheidungsreif sind, soll offenbar ein Grundsatz-Beschluss des Kreistags eingeholt werden. „In der Kreistag-Sitzung vom 6. März 2017 hat der Projekt-Steuerer die Generalsanierung erstmals komplett vorgestellt. Das Verfahren befindet sich insofern noch in der offenen Planungsphase. Erst nach Abschluss dieser Phase kann ein konkreter Beschluss gefasst werden“, heißt es aus dem Landratsamt. 

Vor diesem Hintergrund hat das Malheur, dass in den ersten Planungen Teile des Gebäudes gar nicht berücksichtigt worden waren, auf den kreispolitischen Stand der Dinge mutmaßlich keine Auswirkungen. Freilich abgesehen von der ganzen Aufregung, die entstanden ist. Zuständig für die Generalsanierung ist aber nach Recherchen unserer Zeitung federführend die Ilmtalklinik-GmbH selbst – sprich: Geschäftsführung und Aufsichtsrat. „Die vertraglichen Regelungen zwischen dem Landkreis und der Ilmtalklinik-GmbH sehen eine Zuständigkeit der Ilmtalklinik GmbH vor“, bestätigt man aus dem Landratsamt.

 

Nach Informationen unserer Zeitung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag zur Ilmtalklinik-GmbH und daraus, dass der GmbH einst das Pfaffenhofener Krankenhaus-Gebäude samt Grundstück zur eigenständigen Nutzung überlassen worden war, weitestgehende Freiheiten und Kompetenzen für die Krankenhaus-Gesellschaft. Dennoch wird es aber am Ende allem Anschein nach einen Grundsatz-Beschluss des Pfaffenhofener Kreistags zur Klinik-Sanierung brauchen. 

Denn zum einen ist der Landkreis immer noch der Eigentümer des Gebäude-Komplexes. Zum anderen dürfte – trotz der Überlassung – eine Generalsanierung wesentliche Änderungen am und im Gebäude bedeuten, zu denen der Kreistag grünes Licht geben sollte. Und nicht zuletzt muss der Kreistag die Gelder freigeben, mit denen sich der Landkreis Pfaffenhofen an der Sanierung beteiligt. Denn den Teil der Kosten, der nicht durch Zuschüsse gedeckt ist, wird der Landkreis übernehmen müssen. 

Die Klinik-GmbH, die seit Jahren tiefrote Zahlen schreibt, kann eine Sanierung selbst nicht stemmen. Schon vor diesem Hintergrund führt – ungeachtet der durchaus stattlichen Kompetenzen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat – mutmaßlich kein Weg am Kreistag vorbei. Anders gesagt: Gibt das oberste Landkreis-Gremium nicht grundsätzlich grünes Licht sowie dann auch die nötigen Millionen frei, dann wird es keine Sanierung geben können.

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