Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schüler bis zum Übertritts-Zeugnis nicht mehr gefordert. Das ist aber nicht die einzige Änderung.
(ty) Das bayerische Kultusministerium passt das Übertritts-Verfahren für die Viertklässler vor dem Hintergrund der Corona-Virus-Krise an. "Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen", erklärt Kultusminister Michael Piazolo. "Dazu dient auch eine Anpassung des Übertritts-Verfahrens an die aktuelle besondere Ausnahme-Situation für Schule und Unterricht." Der Ministerrat hat heute folgende veränderten Rahmenbedingungen beschlossen.
Grundlage für das Übertritts-Zeugnis sind den Angaben zufolge die bis zum 13. März dieses Jahres – dem letzten Schultag vor den Schulschließungen – erzielten Noten. Verpflichtende Proben würden mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler bis zum Übertritts-Zeugnis nicht mehr gefordert. Wenn die Schulen am 20. April wieder öffnen, könnten die Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertritts-Zeugnis am 11. Mai an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen.
"Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen", erklärt Piazolo. Das bedeutet seinen Worten zufolge: "Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern." Die drei freiwilligen Proben können laut heutiger Mitteilung allerdings nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April öffnen.
Die Ausgabe der Übertritts-Zeugnisse werde von 4. Mai auf den 11. Mai verlegt. Damit sollen die Schüler und Lehrkräfte die notwendige Zeit erhalten, um nach Ostern zum gewohnten Unterrichts-Alltag zurückzukehren. In der ersten Woche nach den Osterferien sollen entsprechend in den vierten Klassen noch keine Proben stattfinden.
Mit dem neuen Termin für das Übertritts-Zeugnis am 11. Mai, der insbesondere wegen der Personal-Planungen für das kommende Schuljahr nicht weiter verschoben werden könne, könne die Einschreibung an den weiterführenden Schulen von 18. bis 22. Mai stattfinden.
Auch der so genannte Probeunterricht, über den die Mädchen und Buben auch noch nach dem Übertritts-Zeugnis ihre Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, könne noch vor den Pfingstferien von 26. bis 28. Mai stattfinden, teilte das bayerische Kultusministerium mit.
"Die Übertritts-Zeugnisse werden verschlankt", heißt es weiter. Demnach werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertritts-Empfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. "Alle direkt für den Übertritt relevanten Informationen werden also enthalten sein."
"Gemeinsam wollen wir auch in dieser besonderen Ausnahme-Situation unsere Schülerinnen und Schülerinnen bestmöglich beim Übertritt in die weiterführende Schule begleiten", so Minister Piazolo. Er bedanke sich bei allen Lehrerinnen und Lehrern "für ihre hervorragende pädagogische Arbeit". Sein ganz besonderer Dank gelte auch den Eltern und Familien, "die ihre Kinder unterstützen und motivieren." Im aktuellen Schuljahr 2019/20 stehen an Bayerns Grundschulen nach Angaben des Kultusministeriums rund 108 800 Schülerinnen zum Übertritt an.
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